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Verfahrensfehler: Gottfried Küssel erhält seine NS-Devotionalien zurück

Küssel erhält NS-Devotionalien zurück
Küssel erhält NS-Devotionalien zurück ©APA
Entscheidung des OLG Wien: Der einschlägig bekannte, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilte Gottfried Küssel erhält die von der Justiz bei seiner Verhaftung beschlagnahmten NS-Devotionalien zurück.
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Unter den Gegenständen befindet sich eine bronzene Hitlerbüste und einschlägige Literatur. Über die Rückgabe an Gottfried Küssel hat das Oberlandesgericht Wien entschieden. Grund für die Rückgabe ist ein Verfahrensfehler des Erstgerichts bei Küssels Verurteilung 2013.

Gottfried Küssel forderte Hitlerbüste und Co. zurück

Küssel hatte die Rückgabe der Devotionalien im Vorjahr gefordert, das hatte allerdings das Landesgericht Wien abgelehnt. Diese Entscheidung wurde nun vorige Woche vom Oberlandesgericht gekippt, berichtete das Ö1-“Mittagsjournal” am Montag.

Grund dafür ist ein Verfahrensfehler bei Küssels Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Jahr 2013. Bei diesem Urteil wäre über die Einziehung zu entscheiden gewesen oder diese Entscheidung vorzubehalten. Das Urteil von 2013 enthalte aber weder ein Erkenntnis über die Einziehung noch einen Vorbehaltsbeschluss, erläuterte ein Sprecher des Oberlandesgerichts.

NS-Devotionalien: Nur Zurschaustellung strafbar

Küssel erhält nun seine NS-Devotionalien zurück. Er darf sie zwar behalten, weil der Besitz nicht strafbar ist, er darf sie aber nicht zur Schau stellen oder für Propagandazwecke verwenden.

>>Erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel bestätigt

(apa/red)

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