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Ankläger im Küssel-Prozess plädieren für lange Haftstrafen

Im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten werden lange Haftstrafen gefordert.
Im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten werden lange Haftstrafen gefordert. ©APA
Im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. ist Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter überzeugt, allen drei Angeklagten ihre Schuld nachgewiesen zu haben. Er forderte in seinem Schlussvortrag das Gericht auf wegen "besonderer Gefährlichkeit" den im Verbotsgesetz dafür vorgesehenen schärferen Strafrahmen von bis zu 20 Jahren Haft heranzuziehen.
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Kronawetter illustrierte seinen Vortrag mit einer Power Point-Präsentation, mit der er unter anderem den regen Mail-Verkehr der Angeklagten illustrierte. Während die Verteidiger in dem Verfahren mit “Blendgranaten” und “Ablenkungsmanövern” gearbeitet und die Geschworenen damit verwirrt hätten, sei die Mitwirkung von Küssel, B. und A. an der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) bzw. dem zugehörigen Forum alinfodo.com (ADF) erwiesen.

Küssel kein “kleiner dummer Bub”

Wenn Küssel darauf verweise, dass bei ihm keine Zugriffscodes zur Website oder zum Forum entdeckt wurden und er daher damit nichts zu tun habe, “so gilt das nicht. Wir haben sie bloß nicht gefunden”, sagte Kronawetter. Allerdings habe Wilhelm A. in einer Einvernahme erklärt, Küssel die Codes übermittelt zu haben. Weiters habe Küssel Felix B. um die Be- oder Überarbeitung und “schnellstmögliche Veröffentlichung” einer “Grundsatzvereinbarung” mit rechtsextremem Inhalt ersucht, die im Anschluss zunächst auf der deutschen Neonazi-Plattform Altermedia und in weiterer Folge auch auf der ADI publiziert wurde.

Küssel sei nicht “der kleine dumme Bub”, betonte der Staatsanwalt: “Das ist seit Jahrzehnten die Leitfigur der rechtsextremen Szene. ”

Erste Verurteilung erfolgte 1982

Küssel wurde erstmals 1982 gerichtlich verurteilt. Damals ging es um ein Vergehen nach dem Außenhandelsgesetz. Erstmals nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen wurde er 1984. 1994 erfolgte eine neuerliche Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, wobei er elf Jahre Haft kassierte. Daraus wurde Küssel 1999 vorzeitig bedingt entlassen.

Seither habe sich sein Mandant nicht mehr nationalsozialistisch betätigt “und auf die österreichische Gesetzeslage Rücksicht genommen”, unterstrich Küssels Rechtsvertreter in seinem Schlussplädoyer. Küssel stehe “politisch und ideologisch zweifelsfrei am äußerst rechten Rand”. Dessen ungeachtet sei er aber freizusprechen. “Die Straftat, die ihm angelastet wird, hat er nicht begangen. Die handfesten Beweise hat die Staatsanwaltschaft nicht”, bekräftigte Dohr, der seine Worte ebenfalls mit Power Point unterstützte und von seinem Konzipienten unter anderem ein rührseliges Foto auf die Leinwand projizieren ließ, das Küssel mit einem seiner insgesamt drei kleinen Kinder am Arm zeigte. Dohr bemühte sich, Küssel als braven Familienvater und Bioladen-Betreiber zu präsentieren, der sich strafrechtlich seit fast 20 Jahren nichts mehr zuschulden habe kommen lassen. Die ADI sei “scheußlich”, er frage sich, weshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Website bis weit ins Jahr 2011 nicht “abgedreht” habe, obwohl die Verfassungsschützer seit Jänner 2010 im Besitz der Zugriffsdaten waren.

Genau diese habe sein Mandant niemals besessen, unterstrich der Verteidiger. Dem BVT sei es gelungen, bei Wilhelm A. auch sämtliche verschlüsselte Mails zu sichten. In den insgesamt 2.500 Mails habe sich kein Beweis gefunden, dass Küssel auf diesem Weg die Codes bekommen hätte, während Wilhelm A. die Daten Felix B. zusandte.

Urteil am Donnerstagabend erwartet

Auch habe Küssel nicht – wie von der Staatsanwaltschaft behauptet – A. aufgetragen, die Domains alpen-donau.info und alinfodo.com zu registrieren. Er habe “hypothetisch gefragt, ob er sie organisieren könnte”, wobei Küssel in seiner Mail vom 26. November 2008 jedoch “alpendonau.info” bzw. “aldinfo.com” geschrieben hatte, wie Dohr betonte. Dass die Seiten Anfang 2009 unter einer anderen Schreibweise online gingen, sei seinem Mandanten nicht zuzuschreiben. Vielmehr habe Felix B. dem Drittangeklagten A. per Mail mitgeteilt, dass sie nun freigeschaltet wären.

Schlussplädoyers abgeschlossen

Wesentlich kürzer als Küssel-Anwalt Michael Dohr gestalteten Kathrin Ehrbar und Stefan Schwalm, die Rechtsvertreter von Felix B. und Wilhelm A. am Donnerstag ihre Schlussvorträge.

Sie sei jetzt schon zehn Jahre Anwältin, aber dieses Verfahren sei “unfairst” geführt werden, stellte Ehrbar fest: “Eine Anklage muss schon Hand und Fuß haben. Aber Beweise gibt es hier überhaupt keine. Die drei sitzen seit eindreiviertel Jahren wegen reiner Indizien, reiner Vermutungen.”Die Behauptung, Felix B. habe Administratorenrechte bei der alpen-donau.info (ADI) und dem zugehörigen Forum alinfodo.com (ADF) besessen und sei damit für die rechtsextremen Inhalte verantwortlich bzw. habe solche erstellt, sei “unwahr”. Es stehe nämlich fest, dass mindestens fünf Personen über derartige Rechte verfügten. “Damit ist auch klar, dass mindestens fünf Personen unter den Namen ‘Heiler’ und ‘Prinz Eugen’ posten konnten”, sagte Ehrbar.

Die Anklage schreibt sämtliche Inhalte, die ein User unter diesen Nicknames erstellt hatte, Felix B. zu. Dass nach dessen Inhaftierung ‘Prinz Eugen’ weiter tätig war, hatte gestern, Mittwoch, eine BVT-Beamtin damit erklärt, ein Gesinnungsgenosse von B. habe nach dessen Festnahme den Nickname übernommen und versuche nun, B. zu entlasten. Anhand der Ausdrucksweise sei aber feststellbar, dass es zwei verschiedene “Prinzen” gebe.

Auf die Frage nach ihrer Qualifikation, um eine derartige sprachanalytisch-semantische Einschätzung vornehmen zu können, hatte die BVT-Beamtin “Ich hab’ in Deutsch maturiert” geantwortet. “Eine Farce, wenn man sich so etwas sagen traut”, echauffierte sich darüber nun Ehrbar. Es gebe “keine stichhaltigen Beweise” für eine Schuld ihres Mandanten, “dennoch wird das hier knallhart behauptet”.

“Nicht ein Fünkchen eines Beweises”

Auch Verteidiger Stefan Schwalm erblickte “nicht das Fünkchen eines Beweises”. Die Strafverfolgungsbehörden hätten in diesem Fall nach der Devise “Man wirft nur lange genug mit Dreck, bis etwas hängen bleibt” agiert.

In Bezug auf den Vorwurf gegen Wilhelm A., die Domains registriert zu haben, sei etwa nicht geklärt worden, ob das mit der Absicht geschah, “dass sich dort jemand nationalsozialistisch betätigt”. Dafür stehe fest, dass sein Mandant nachweislich keine Administratoren-Rechte hatte. Dennoch halte der Staatsanwalt seine Anklage aufrecht.

Nach Abschluss der Schlussplädoyers zogen sich die  Geschworenen am Donnerstag 17.30 Uhr zur Rechtsbelehrung und Beratung über die Schuldfrage zurück.

 (APA)

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