AA

Letzter Tag im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel

Am Donnerstagabend wird mit einem Urteil für Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten gerechnet.
Am Donnerstagabend wird mit einem Urteil für Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten gerechnet. ©APA
Am Donnerstag geht der Wiederbetätigungs-Prozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. zu Ende. Mit den Urteilen wird am Abend gerechnet.
Prozess nähert sich Ende
Schlagstock oder Souvenir?
Hitlergruß im Gerichtssaal
Am letzten Prozesstag

Küssel und den Mitangeklagten wird vorgeworfen, sich auf der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) bzw. dem zugehörigen Forum alinfodo.com (ADF) im Sinne des Verbotsgesetzes betätigt zu haben. Laut Anklage soll Küssel Auftraggeber für die Anmeldung der Domains und Ideengeber der ADI gewesen sein, die nach dem Vorbild der einschlägigen Plattform Altermedia gestaltet wurde. Auch mit der inhaltlichen Gestaltung sei Küssel befasst gewesen, hatte Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter zu Beginn des Schwurprozesses betont.

Küssel streitet Gestaltung der Homepage ab

Felix B. schreibt Kronawetter die inhaltliche und redaktionelle Gestaltung der ADI zu, während Wilhelm A. der technische Mastermind gewesen sein soll, der im Auftrag Küssels die Domains organisiert habe. Wie den Polizeiprotokollen zu entnehmen war, hatte Küssel schon unmittelbar nach seiner Inhaftierung bestritten, mit der Gründung der ADI etwas zu tun gehabt zu haben. Ein anderer habe “meine Idee verwirklicht”, von der er abgelassen hätte, “weil mir die Angelegenheit zu heiß war”. Er habe die Beiträge auf der ADI gelesen, “aber nichts verfasst”. Für das Forum sei er gar nicht angemeldet gewesen.

Die Frage, wer für die ADI und das angeschlossene Forum verantwortlich war, hatte Küssel mit “Ich vermute nichts. Weil ich nichts weiß, kann ich dazu nichts sagen” beantwortet.

Schlussvorträge am letzten Prozesstag

Küssel räumte ein, Verfasser der sogenannten “Vereinbarung mit dem tschechischen Nationalen Widerstand” zu sein, die unter der Bezeichnung “Staatsvertrag” auf der ADI publiziert wurde: “Die Grundlage des Textes stammt von mir.” Er habe ihn allerdings nicht ins Netz gestellt und damit nicht verbreitet.

Inhaltlich ging es in dem Dokument unter anderem um die Benes-Dekrete. Laut Anklage, die auf Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beruht, soll die Grundsatzvereinbarung “vom völkischen Staatsgedanken im nationalsozialistischen Sinn geleitet” sein. Küssels Verteidiger Michael Dohr meint demgegenüber, in dem Manifest wären primär die Entschädigungsfrage für vertriebene Sudetendeutsche und eine Zusammenarbeit diverser Gruppen des “nationalen und sozialen Widerstands” erörtert worden. Eine Tatbestandsmäßigkeit im Sinne der Verbotsgesetzes liege nicht vor. Nach einer kurzen Mittagspause wurde die Verhandlung um 12.45 Uhr mit der Sichtung eines zehnminütigen Werbe-Videos für die ADI fortgesetzt. Danach sollen Staatsanwalt und Verteidiger ihre Schlussvorträge halten. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Letzter Tag im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen