Die Suchthilfe als Betreiberin hält weiterhin am Projekt fest. Die Suchthilfe hat im entsprechenden Haus ein Geschäftslokal im Erdgeschoß gemietet. Die Eigentümer vertreten die Meinung, dass das im November 2014 eröffnete Hilfszentrum der eigentlichen Widmung als Geschäftslokal – zuvor war darin u.a. eine Konditorei, später ein Blumengeschäft untergebracht – nicht mehr entspreche. Die Verwendung der Flächen als Drogenzentrum hätte demnach mit den Eigentümern abgesprochen werden müssen.
Suchthilfezentrum wird Fall fürs Gericht
Die beiden Vermieter sind anderer Meinung. Die Suchthilfe unterstützt deren Ansicht und hat sich dem Verfahren zwecks Unterstützung angeschlossen, bestätigte ein Sprecher der APA: “Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, das Projekt infrage zu stellen.” Die Anlaufstelle werde immer besser angenommen, Beschwerden seitens der Anrainer gebe es nicht. Welche Konsequenzen es hätte, wenn das Gericht den Wohnungseigentümern Recht gibt, darüber wollte der Sprecher nicht spekulieren. Mit der getroffenen Vereinbarung zwischen den beiden Vermietern und die Wohnungseigentümer sei man jedenfalls nicht befasst gewesen. Der nächste Verhandlungstermin soll dem Vernehmen nach im März stattfinden.
(APA)