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Tödlicher Unfall im Wiener Prater: Kein Hinweis auf Fremdverschulden

Arbeitsinspektorat: Kein Hinweis auf Fremdverschulden bei Prater-Unfall.
Arbeitsinspektorat: Kein Hinweis auf Fremdverschulden bei Prater-Unfall. ©APA/ALEX HALADA
Ende März kam eine 30-jährige Mitarbeiterin einer Achterbahn bei einem Unfall im Wiener Prater ums Leben. Das Wiener Arbeitsinspektorat hat keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden.
Frau hielt sich im Gefahrenbereich auf
Tödlicher Unfall im Wiener Prater

Das berichtete der ORF Wien am Sonntag auf seiner Homepage. Dennoch habe das Arbeitsinspektorat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem es seine Ermittlungen abgeschlossen habe.

30-Jährige starb bei Unfall im Wiener Prater

Bei dem Unfall am Abend des 29. März im Wiener Prater hatte die 30-Jährige die Schienenbahn des "Olympia Loopings" überquert. Sie wurde von einem Zug erfasst und tödlich getroffen. Die Frau starb trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle. "Trotz umfangreicher Erhebungen konnte nicht festgestellt werden, warum die Arbeitnehmerin den Weg durch die Anlage gewählt hat und nicht den dafür vorgesehenen Verkehrsweg außen vorbei", hieß es vom Arbeitsinspektorat gegenüber dem ORF. Die Arbeitnehmerin sei mit der Bahn vertraut und ordnungsgemäß unterwiesen gewesen. "Unfallkausale technische Mängel an der Bahn wurden keine festgestellt.".

Gerichtliche Obduktion nach Unfall mit Achterbahn

Nach dem Unfall wurde eine gerichtliche Obduktion angeregt. Deren Ergebnis liegt dem Bericht zufolge noch nicht vor.

Die Attraktion mit 1.250 Metern Streckenlänge gilt als größte transportable Achterbahn der Welt, wie auf der Internetseite olymialooping.de vermerkt ist. Sie beeindrucke "nicht nur durch die Größe und ihre fünf Loopings, sondern auch durch die erstklassigen Fahreigenschaften und Laufruhe".

(APA/Red)

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