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Tödlicher Gasunfall: Freisprüche bestätigt

Das Landesgericht Feldkirch.
Das Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT/Rauch
Oberlandesgericht sprach Kaminkehrer und zwei Heizungstechniker rechtskräftig von fahrlässiger Tötung frei.
Schmerzengeld-Prozess nach Gasunfall

Von Seff Dünser/NEUE

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Die Familientragödie ereignete sich im Februar 2016 in einem Dornbirner Reihenhaus. Ausströmendes Kohlenmonoxid aus einer Gasheizung führte dazu, dass der 62-jährige Großvater starb und sechs Familienmitglieder, darunter auch Kinder, teilweise schwer verletzt wurden. So lag der 42-jährige Sohn des Verstorbenen fünf Tage lang im Krankenhaus im Koma.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch trat deshalb Kohlenmonoxid aus, weil die Gasheizung defekt war. Demnach wurde durch Verpuffungen von Gas das Abzugsrohr aus der Verankerung gehoben. Dafür machte die Strafverfolgungsbehörde zwei Heizungstechniker und einen Rauchfangkehrer verantwortlich. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, die Gasheizung unsachgemäß gewartet zu haben. Sie wurden wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Für den Fall von Schuldsprüchen hätte die mögliche Höchststrafe drei Jahre Gefängnis betragen.

Die drei unbescholtenen Angeklagten wurden gestern rechtskräftig freigesprochen. Das Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag die im Jänner ergangenen Freisprüche des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Das teilte gestern auf Anfrage Richard Freyschlag von der Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft (OStA) mit. Den Berufungen der Staatsanwaltschaft sei keine Folge gegeben worden, berichtete der OStA-Sprecher.

Im Zweifel

Die Strafrichter in erster und zweiter Instanz waren von der Schuld der drei Angeklagten nicht überzeugt. Sie gingen im Zweifel davon aus, dass den beiden Heizungstechnikern und dem Kaminkehrer kein Fehlverhalten nachzuweisen war. Für die Richter ließ sich nicht feststellen, unter welchen Umständen es zu dem tödlichen Unfall gekommen ist.

Die Schadenersatzansprüche der Unfallopfer wurden im Strafverfahren rechtskräftig abgewiesen. Die von dem Unglück betroffene türkischstämmige Familie hat jedoch inzwischen zivilrechtlich Schadenersatz eingeklagt. Fünf klagende Verletzte fordern in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von der zuständigen Heizungstechnikfirma und der Stadt Dornbirn 97.000 Euro Schmerzengeld. Sie werfen in ihrer Klage Mitarbeitern der Heizungstechnikfirma vor, die Gastherme in ihrem Keller mangelhaft gewartet zu haben. Zudem hätten Ärzte im Krankenhaus der Stadt Dornbirn bei zwei klagenden Kindern erkennen müssen, dass sie Kohlenmonoxidvergiftungen erlitten haben.

(Red.)

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