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Schmerzengeld-Prozess nach tödlichem Gasunfall

97.000 Euro Schmerzengeld werden gefordert
97.000 Euro Schmerzengeld werden gefordert ©VOL.AT
Toter und Verletzte nach Gasaustritt aus Heizung: Klage gegen Wartungsfirma und Stadt Dornbirn.
Freisprüche nach tödlichem Gasunfall
Gas strömte aus: 62-Jähriger starb

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Großvater (62) der türkischstämmigen Familie starb, nachdem im Februar 2016 aus der Gasheizung eines Dornbirner Reihenhauses Kohlenmonoxid ausgeströmt war. Sechs Familienmitglieder wurden verletzt. Der Sohn (42) des Verstorbenen lag im Krankenhaus fünf Tage im Koma.

Mangelhaft gewartet

Fünf klagende Verletzte fordern von der zuständigen Heizungstechnikfirma und der Stadt Dornbirn 97.000 Euro Schmerzengeld. Sie werfen in ihrer Klage Mitarbeitern der Heizungstechnikfirma vor, die Gastherme in ihrem Keller mangelhaft gewartet zu haben. Zudem hätten demnach Ärzte im Krankenhaus der Stadt Dornbirn bei zwei klagenden Kindern erkennen müssen, dass sie Kohlenmonoxidvergiftungen erlitten haben.

Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat gestern begonnen. Zunächst werden Gutachten eingeholt. Zum psychiatrischen Gutachter wurde ein Primararzt bestellt, der schon im Strafverfahren eine Expertise erstellt hat. Dabei kam der Sachverständige zum Schluss, dass ein Verletzter sechs Wochen lang Schmerzen hatte und die anderen Verletzten zehn Tage lang.

Im Strafprozess am Landesgericht wurden im Jänner die drei Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird zwei Wartungstechnikern und einem Rauchfangkehrer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche Berufung eingelegt. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft trat deshalb Kohlenmonoxid aus, weil die Gasheizung defekt war. Demnach wurde durch Verpuffungen von Gas das Abzugsrohr aus der Verankerung gehoben. Dafür macht die Strafverfolgungsbehörde die beiden Heizungstechniker und den Rauchfangkehrer verantwortlich. Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Gasheizung unsachgemäß gewartet zu haben.

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