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Tobende Frau von Polizist niedergeschossen: Prozess beendet

Im März wurde eine Frau im 15. Bezirk von einem Polizisten niedergeschossen.
Im März wurde eine Frau im 15. Bezirk von einem Polizisten niedergeschossen. ©APA
Der Prozess gegen die "tobende Frau", die im März 2012 von einem Polizisten mit neun Schüssen niedergestreckt wurde, ist abgeschlossen. Sie war zuvor mit zwei Messern auf die Beamten losgegangen, weil sie die Polizisten aus ihrer Wohnung in der Goldschlagstraße vertreiben wollte.
Die Tatwaffen
Frau angeschossen
Polizist schoss neun Mal
Tatrekonstruktion geplant
Vorgehen verteidigt

Die psychisch kranke sagte vor dem Wiener Straflandesgericht, dass ihr leid tue, was passiert sei, “aber im Prinzip bin ich selbst die Gestrafte mit all den Schüssen, die ich abbekommen habe”, erklärte die 37-Jährige, ehe sich der Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Kreuter) zur Beratung zurückzog. Sie habe niemanden verletzen, sondern nur die Polizisten, die sie nicht als solche erkannt hätte, aus ihrer Wohnung bekommen wollen, betonte die Frau.

Der Polizeieinsatz im März 2012

Insgesamt fünf Polizisten waren damals in die Wohnung in der Goldschlagstraße eingedrungen, nachdem die panisch klingende Frau der Feuerwehr telefonisch einen Brand gemeldet hatte. Die Feuerwehrleute nahmen am Einsatzort weder Flammen noch Brandgeruch wahr, hörten jedoch weibliche Schreie aus dem Wohnungsinneren. Sie verständigten die Exekutive.

Die Frau, die laut einem Gutachten unter einer schweren Psychose leidet und sich in der Duschkabine versteckt hatte, ging dann mit zwei Messern auf die Beamten los, die sich ihr annäherten. Dem ballistischen Gutachten zufolge wurde sie von sieben Schüssen getroffen, ehe sie taumelte und zu Boden ging. Danach soll sie sich wieder aufgerichtet und den Angriff fortgesetzt haben, worauf zwei weitere Schüsse abgegeben wurden. Seither sitzt die 37-Jährige im Rollstuhl.

Handelte es sich um Notwehr?

Für den Verteidiger bestehen Zweifel, dass die von den Polizisten beschriebene Notwehrsituation vorlag. Seiner Mandantin sei es nicht darum gegangen, diese zu verletzen: Vielmehr habe sie sich angegriffen gefühlt. Der Anwalt ersuchte darum, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung der laut Gutachten zurechnungsunfähigen Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht nachzukommen, da sich ihr Gesundheitszustand seit ihrer Inhaftierung dank therapeutischer und medikamentöser Behandlung erheblich gebessert habe und von ihr keine Gefahr mehr ausgehe.

 Sollte das Gericht dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Unterbringung bejahen, forderte der Verteidiger, diese bedingt nachzusehen. (APA)

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