Da kein Kandidat am Sonntag mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen hat, ist zur Kür des nächsten Bundespräsidenten eine Stichwahl nötig. Am 22. Mai wird entschieden, ob Norbert Hofer (FPÖ) oder Alexander Van der Bellen (Grüne) in die Hofburg einziehen wird.
Stimmen dafür können – im Weg der Briefwahl – erst ab 3. Mai abgegeben werden, denn der zweite Wahldurchgang wird erst am 2. Mai ausgeschrieben. Vorher kann man daran nicht teilnehmen.
BP-Wahl: Alle Infos zur Stichwahl im Mai
Wahlberechtigt in der Stichwahl sind wieder die 6,382.484 Österreicher, die spätestens am 24. April 16 Jahre alt waren.
Auch im zweiten Wahlgang kann die Stimme per Briefwahl abgegeben werden. Auslandsösterreicher sowie jene Wahlberechtigten, die wegen einer längeren Abwesenheit darum gebeten haben, haben auch schon die Wahlkarte dafür in der Hand – mit einem leeren Stimmzettel für die Stichwahl. Darauf müssen sie selbst den Namen ihres Favoriten eintragen.
Alle anderen Wahlberechtigten, die am 22. Mai nicht in “ihrem” Wahllokal abstimmen können, müssen auch jetzt wieder einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen. Möglich ist dies schriftlich bis Mittwoch, 18. Mai, und persönlich bzw. bei Abholung durch einen “Boten” bis Freitag, 20. Mai.
Briefwahl ab 3. Mai möglich
Ab 3. Mai kann damit dann sofort gewählt werden: Entweder am Postweg oder indem man die Wahlkarte – bis inkl. 22. Mai – persönlich bzw. per “Boten” bei der Bezirkswahlbehörde abgibt. Außerdem kann man mit der Wahlkarte am 22. Mai in jedem Wahllokal Österreichs abstimmen. Briefwahlschluss ist auch bei der Stichwahl der allgemeine Wahlschluss, also Sonntag, 22. Mai, um 17.00 Uhr.
Amtliches Ergebnis steht nach Stichwahl fest
Ganz fix ist der nächste Bundespräsident erst mit Kundmachung des Endergebnisses durch den Bundeskanzler – die erst vorgenommen werden kann, wenn die Frist für die Anfechtung ohne eine solche verstrichen ist oder der VfGH über eine Anfechtung entschieden (und keine Nachwahl angeordnet) hat.
Sein Amt übernimmt der neue Bundespräsident offiziell mit der Angelobung durch die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) am 8. Juli.
(APA/Red)