Opposition will zu BVT Zeitraum von zehn Jahren prüfen
Geht es nach den Oppositionsparteien, soll der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre zumindest den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre prüfen. Man wolle zum einen das “ÖVP-Netzwerk” im Verfassungsschuss prüfen, zum anderen die “versuchte Machtübernahme” durch die FPÖ, kündigte Alma Zadic von der Liste Pilz an. Die NEOS können sich auch eine noch weiter gehende Prüfung vorstellen. Wochenlang habe man unter Einbindung von Verfassungsjuristen an dem Begehren zum U-Auschuss gearbeitet und den Untersuchungsgegenstand wesentlich weiterentwickelt, so Zadic. Der Fokus werde auf der Amtszeit von BVT-Chef Peter Grindling liegen. Weitere Details sollen aber noch in den kommenden Tagen ausgearbeitet werden, betonten die Vertreter der drei Oppositionsparteien.
Noch keine Zeugen für BVT-U-Ausschuss genannt
In der Zeit noch weiter zurückgehen will NEOS-Sicherheitssprecherin Stephanie Krisper – und zwar bis zur Ära von ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Dahin gehend könne es noch “Ergänzungen” geben, wenn dies “politisch machbar” sei, meinte sie. “Wir sehen keine BVT-Affäre, sondern eine BMI-Affäre”, legt sie den Fokus jedenfalls auf das Innenministerium.
Mögliche Zeugen für den Untersuchungsausschuss wurden noch nicht genannt, laut dem designierten SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wäre dies derzeit auch nicht seriös. Ebenso wenig steht fest, wer Fraktionsführer der NEOS und der Liste Pilz sein wird. Auch über die Rolle ihres derzeit nicht im Nationalrat vertretenen Parteigründers Peter Pilz konnte Zadic keine Auskunft geben. Man habe sich mit diesem in den Vorverhandlungen aber “eng abgestimmt”.
Klubobleute verlangen Vorlage von Antrag
Die Koalitions-Klubobleute August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) hoffen, dass das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) jetzt verfassungskonform ausfällt. Sie forderten die Opposition – laut einer der APA übermittelten Stellungnahme – auf, ihr Verlangen “nach Möglichkeit bis morgen, Dienstag, zu übermitteln”.
Denn der Geschäftsordnungsausschuss – in dem das U-Ausschuss-Verlangen geprüft wird – soll bereits am Donnerstag nach Ende der Plenarsitzung tagen. Wöginger und Rosenkranz hätten vorher gerne ausreichend Zeit zur Prüfung des neuen Antrages. Einen ersten Antrag der SPÖ hatte die schwarz-blaue Mehrheit im Ausschuss am 22. März zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Untersuchungsgegenstand inhaltlich nicht ausreichend abgegrenzt sei. Die SPÖ hätte sich deshalb an den Verfassungsgerichtshof wenden können – hat es jetzt aber vorgezogen, gemeinsam mit NEOS und Liste Pilz einen neuen Antrag einzubringen.
APA/Red.