Die WBV-GFW – ursprünglich gemeinnütziger Bauträger der Beamten-Gewerkschaft – wird demnach beauftragt, binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Firmenbuch zu veranlassen, dass die eingetragenen Gesellschafter wieder mit dem Stand vor dem 31. Dezember 2008 ausgewiesen werden. Umzusetzen sei die einstimmig gefallene Entscheidung binnen einer Frist von drei Monaten ab Rechtskraft, hieß es in der Pressemitteilung.
Sozialwohnungsverkauf: Wien hat GFW-Deal endgültig abgelehnt
Ob der jetzige Inhaber Christian Hosp, der seine Eigentümerschaft wieder verlieren würde, Rechtsmittel gegen den einstimmigen Landesregierungsbeschluss erhebt, war vorerst noch offen. Man sei überrascht von der Entscheidung der Stadt und werde die weitere Vorgangsweise prüfen, ließ eine Sprecherin die APA auf Anfrage wissen.
Die Stadt beruft sich auf Änderungen des Bundesgesetzes aus dem Frühjahr 2018, wonach auch mittelbare Übertragungen innerhalb von Gemeinnützigen genehmigungspflichtig sind. Einen solchen Genehmigungsantrag hatte Hosp auch nachträglich gestellt, ihn aber erst am Wochenende mit Verweis auf rechtliche Überprüfungen zurückgezogen. Wien betonte heute allerdings, dass man “auch amtswegig, also von sich aus” tätig werden könne – sprich: in diesem Fall den Deal ablehnen kann: “Ein Antrag seitens der Wohnbauvereinigung ist demnach nicht zwingend notwendig.”
Diskussion um Anteilsübertragung der GFW an Hosp
Die mittelbare Anteilsübertragung der GFW an Hosp durch die vormaligen Eigentümer Stefan Gregorich und Michael Baumgartner war in den vergangenen Monaten wiederholt diskutiert worden. Befürchtet worden war, dass die Gemeinnützigkeit der Wohnungen verloren gehen könnte – was Hosp stets heftig bestritt. Außerdem wurde etwa vom Revisionsverband festgehalten, dass Hosp dem Baugewerbe angehöre, was laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) nicht gestattet ist. “Im vorliegenden Fall sind in der Gesamtheit die Grenzen des WGG überstrapaziert worden, die strenge Regelung des Kaufpreises ist durch zusätzliche Geldflüsse vonseiten Dritter verletzt worden”, begründete Gaal die heutige Ablehnung.
Die Wohnbaustadträtin war zudem um Beruhigung der betroffenen Bewohner bemüht: “Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich selbstverständlich nichts, Mietverträge und die Höhe der Mieten bleiben weiterhin unverändert.”
(APA/Red)