Im sogenannten Silvestermord der 35-jährige Harald W. wurde am 31. Dezember 2009 unter aufsehenerregenden Umständen in seiner Wohnung in Wien-Floridsdorf erschossen liegt die Mordanklage der Staatsanwaltschaft Wien vor. Dem 21-jährigen Alexander W. wird darin vorgeworfen, den professionellen Billardspieler getötet zu haben, nachdem ein gegen jenen gerichtetes Verfahren wegen Vergewaltigung der Lebensgefährtin des Lehrlings eingestellt worden war.
Siebenseitige Anklageschrift
“Da Alexander W. die Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren wollte, holte er zunächst juristische Beratung ein. Nach Erkennen der Aussichtslosigkeit, gegen die erfolgte Einstellung etwas zu unternehmen, fasste er im Herbst 2009 eigenen Angaben zufolge den Entschluss, ‘das Ganze selbst in die Hand nehmen zu müssen’, womit die Ermordung des Harald W. gemeint war”, hält Staatsanwältin Patricia Lendzian in ihrer siebenseitigen Anklageschrift fest.
Schütze soll “umfassend geständig” sein
Neben dem Schützen, der laut Anklage “umfassend geständig” sein soll, müssen sich drei Freunde des Lehrlings als Beitragstäter zum Mord vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) verantworten. Sie sollen Alexander W. wesentliche Hilfe bei der Umsetzung seines teuflischen Racheplans geleistet haben. Mit Rudolf Mayer und Ernst Schillhammer kann das Quartett auf teilweise sehr prominente Verteidiger verweisen. Der Prozess startet am 28. März und ist auf zwei Tage anberaumt.