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Silvestermord: 17-Jährige verurteilt

Ein 17-jähriges Mädchen wurde am Freitag zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, da sie den Silvestermord hätte verhindern können. Am 31.12.2009 wurde der 35-jährige Harald W. durch einen Schuss in den Mund getötet.
Verlobte vor Gericht
Silvestermord kur vor Klärung
Wäre sie mit ihren Informationen rechtzeitig zur Polizei gegangen, hätte der Mord eventuell verhindert werden können. Der Freund des Mädchens war mit dem mutmaßlichen Täter, dem 20 Jahre alten Alexander W., eng befreundet.
Rache wegen einer Vergewaltigung

Eines Tages hörte die 17-Jährige, “dass der Alex irgendwas vor hat. Aber er hat nicht genau gesagt was”, wie sie nun Richter Georg Allmayer erklärte. Sie wusste jedoch, dass Alexander W. erbost war, weil der Profi-Billardspieler Harald W. angeblich seine Freundin vergewaltigt hatte, sie wusste auch, dass sich der 20-Jährige an diesem rächen wollte und von Mord die Rede war: “Aber ich hab’ geglaubt, das ist blödes Gerede.”

Geplanter Mord – Schuss in den Mund

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen Harald W. eingestellt hatte, beschaffte sich der 20-Jährige eine Waffe und kündigte an, er werde diesen “umbringen”. Er beobachtete den 35-Jährigen in weiterer Folge wochen- und monatelang und setzte am letzten Tag des Jahres 2009 seinen Plan in die Tat um. Er ließ sich den polizeilichen Ermittlungen zufolge von einem Freund zur Adresse des 35-Jährigen chauffieren und schoss diesem, als er im Bademantel die Tür öffnete, in den Mund. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus, die gegen den 20-Jährige in Kürze eine Anklage wegen Mordes erheben wird.

Harald W. konnte sich noch in ein nahe gelegenes Lokal schleppen, wo er starb. Dass es sich dabei um ein von langer Hand geplantes Verbrechen handelte, wurde erst mit mehrmonatiger Verspätung entdeckt, als der Gerichtsmediziner bei der Obduktion herausfand, dass der Sterbende das tödliche Projektil verschluckt hatte. Bis dahin war davon ausgegangen worden, Harald W. habe sich beim Hantieren mit einem Feuerwerkskörper die tödliche Verletzung zugezogen.

Ablenkungsmanöver durch Radarfalle

Auf der Anklagebank wird auch der Freund der 17-Jährigen sitzen: Er soll auf Bitte von Alexander W. mit dessen Handy bewusst in eine Radarfalle der Polizei gefahren sein und damit versucht haben, seinem Freund ein falsches Alibi zu beschaffen.

Begründung des Strafmaßes

Der Richter verhängte schließlich bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft sechs Monate auf Bewährung. “Sie wollten es nicht wahrhaben. Ich glaube Ihnen schon, dass Sie das verdrängt haben“, stellte er in der Urteilsbegründung fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Exakt dieselbe Strafe hatte vor fünf Wochen bereits die 19 Jahre alte Verlobte von Alexander W. erhalten, die noch weit deutlichere Hinweise auf den beabsichtigten Mord mitbekommen und ebenfalls nicht die Polizei eingeschaltet hatte.

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