Eines Tages hörte die 17-Jährige, “dass der Alex irgendwas vor hat. Aber er hat nicht genau gesagt was”, wie sie nun Richter Georg Allmayer erklärte. Sie wusste jedoch, dass Alexander W. erbost war, weil der Profi-Billardspieler Harald W. angeblich seine Freundin vergewaltigt hatte, sie wusste auch, dass sich der 20-Jährige an diesem rächen wollte und von Mord die Rede war: “Aber ich hab’ geglaubt, das ist blödes Gerede.”
Geplanter Mord – Schuss in den Mund
Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen Harald W. eingestellt hatte, beschaffte sich der 20-Jährige eine Waffe und kündigte an, er werde diesen “umbringen”. Er beobachtete den 35-Jährigen in weiterer Folge wochen- und monatelang und setzte am letzten Tag des Jahres 2009 seinen Plan in die Tat um. Er ließ sich den polizeilichen Ermittlungen zufolge von einem Freund zur Adresse des 35-Jährigen chauffieren und schoss diesem, als er im Bademantel die Tür öffnete, in den Mund. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus, die gegen den 20-Jährige in Kürze eine Anklage wegen Mordes erheben wird.
Ablenkungsmanöver durch Radarfalle
Auf der Anklagebank wird auch der Freund der 17-Jährigen sitzen: Er soll auf Bitte von Alexander W. mit dessen Handy bewusst in eine Radarfalle der Polizei gefahren sein und damit versucht haben, seinem Freund ein falsches Alibi zu beschaffen.
Begründung des Strafmaßes
Der Richter verhängte schließlich bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft sechs Monate auf Bewährung. “Sie wollten es nicht wahrhaben. Ich glaube Ihnen schon, dass Sie das verdrängt haben“, stellte er in der Urteilsbegründung fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Exakt dieselbe Strafe hatte vor fünf Wochen bereits die 19 Jahre alte Verlobte von Alexander W. erhalten, die noch weit deutlichere Hinweise auf den beabsichtigten Mord mitbekommen und ebenfalls nicht die Polizei eingeschaltet hatte.