Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hat. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA, dass am Donnerstag eine Mordanklage beim Landesgericht eingebracht wurde.
Noch kein Gerichtstermin
“Seitens der Verteidigung besteht die Möglichkeit, gegen die Anklage einen Einspruch zu erheben. Erst nach Verstreichen der Rechtsmittelfrist von 14 Tagen ist die Ausschreibung der Hauptverhandlung möglich”, erläuterte Salzborn. Prozesstermin gibt es daher noch keinen.
Beschuldigter bestritt Absicht
Nach bisherigen Angaben des Beschuldigten hat sich der Schuss, der den Rekruten tötete, versehentlich gelöst, als er gestolpert sei und sich am Abzug seines Sturmgewehres festgehalten habe. Der Vorfall ereignete sich im Ruheraum eines Wachcontainers der Kaserne in Wien-Leopoldstadt.
Nach einer Tatrekonstruktion im Jänner kam der Soldat auf freien Fuß, was vom Gericht mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord begründet wurde. Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht, worauf der 22-Jährige Anfang März neuerlich in U-Haft genommen wurde.
(APA/red)