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Rekrut in Wiener Kaserne erschossen: Tatverdächtiger wird wieder inhaftiert

In dieser Wiener Kaserne wurde ein Rekrut erschossen.
In dieser Wiener Kaserne wurde ein Rekrut erschossen. ©APA
Am 9. Oktober 2017 wurde in einer Wiener Kaserne ein Rekrut erschossen. Nachdem der tatverdächtige 22-Jährige vom Landesgericht für Strafsachen Mitte Jänner auf freien Fuß gesetzt wurde, folgte das Oberlandesgericht nunmehr der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung - der Beschuldigte soll am Montag wieder inhaftiert werden, heißt es laut Medienberichten.
Rekrut in Wien erschossen
Bisheriger Ermittlungsstand
U-Haft über 22-Jährigen verhängt
Mordverdacht: Ermittlungen

Nachdem der Beschwerde der Anklagebehörde stattgegeben worden sei, habe der 22-Jährige sich am Montag freiwillig wieder dem Gericht zur Verfügung gestellt, bestätigte der Rechtsvertreter des Soldaten, Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat), der APA den Bericht der Zeitung “Österreich”. “Als wir aus Justizkreisen davon erfahren haben, hat er sich aus freien Stücken zu Gericht begeben.”

Toter Rekrut in Wien: Beschuldigter kommt wieder hinter Gitter

Montagvormittag warteten der Jurist und sein Mandant dann zwischenzeitlich im Auto vor dem Landesgericht auf das Ausfertigen der Festnahmeanordnung und somit die neuerliche Verhängung der Untersuchungshaft, schilderte Arbacher-Stöger. Das werde wohl “in den nächsten ein bis zwei Stunden” erfolgt sein.

Am 22. Jänner hatte die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin den dringenden Tatverdacht in Richtung Mord verworfen. Sie ging nur mehr vom Verdacht auf grob fahrlässige Tötung aus und hielt nach über dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen.

Der Beschuldigte sei “schockiert und tief traurig”, dass die Staatsanwaltschaft die Aktenlage weiter anders sehe und mit ihrer Beschwerde durchgedrungen sei, schilderte der Rechtsvertreter. “Aber mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt.” Er selbst rechne mit einer Hauptverhandlung in rund zwei Monaten, sagte Arbacher-Stöger. Das wesentliche Schussgutachten sei weiterhin ausständig.

Zuletzt behauptete der Tatverdächtige bei einer Tatrekonstruktion, er hätte den im Ruheraum des Wachcontainers schlafenden 20-Jährigen wecken wollen. Dabei sei er gestolpert und hätte sich am Abzug seines Sturmgewehrs StG 77 festgehalten, worauf ein Schuss gebrochen sei.

Wiener OLG hält Mordverdächtigen für unglaubwürdig

Diese Version sei unglaubwürdig, lautet der Tenor des achtseitigen OLG-Beschlusses, auf dessen Basis nun eine neuerliche Festnahmeanordnung erlassen wurde. Beamte des Landeskriminalamts hätten den Schützen am Montagvormittag zu Hause abholen und in die Justizanstalt Josefstadt bringen sollen. Der Rechtsvertreter des 22-Jährigen, der davon in Kenntnis gesetzt wurde, “torpedierte” das insofern, als er und sein Mandant sich statt auf die Polizei zu warten ins Graue Haus begaben. Von diesem Schritt wurden offenbar auch mehrere Medienvertreter verständigt, die im Gerichtsgebäude auf das Eintreffen des Mordverdächtigen warteten.

Bei der Justiz war man mit dieser den Vorschriften zuwiderlaufenden Vorgangsweise des Rechtsvertreters nicht unbedingt glücklich. Denn es ist an sich nicht vorgesehen, dass Justizwachebeamte formlos einen Festzunehmenden einfach in Empfang nehmen können. Üblicherweise wird eine Festnahmeanordnung umgesetzt, indem der Betreffende direkt von der Polizei in die Justizanstalt eingeliefert wird. Weil keine Polizei im Spiel war, mussten der 22-Jährige und sein Rechtsbeistand im Auto vor dem Landesgericht abwarten, bis die erforderlichen Papiere ausgefertigt waren und der Verdächtige eine Zelle beziehen konnte.

(APA/Red)

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