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Rechtsexperte zu Grünem vs. gelbem Impfpass: Obwexer sieht kein Problem

Grüner vs. gelber Impfpass: Rechtsexperte Obwexer sieht kein Problem
Grüner vs. gelber Impfpass: Rechtsexperte Obwexer sieht kein Problem ©APA/HANS PUNZ
Ein WHO-Impfnachweis stünde dem grünen Impfzertifikat nicht im Wege: Der Europa- und Völkerrechtswissenschaftler Walter Obwexer sieht keine völkerrechtlichen Probleme beim Grünen Pass.
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Auch wenn es mit dem gelben Impfpass ein internationales Dokument gibt, das nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO erstellt wurde, "ist es den Mitgliedstaaten der WHO nicht verboten, auch andere Impfzertifikate auszustellen und diese Impfzertifikate mit bestimmten Rechten zu versehen", sagte Obwexer im Gespräch mit der APA.

WHO-Leitlinien als Basis für Gelben Impfpass

"Der gelbe Impfpass beruht auf Leitlinien der WHO, dass die einzelnen WHO-Staaten solche Pässe ausgeben sollten, damit sie auch vergleichbar sind. Aber es gibt keine Exklusivität." Angesprochen auf die Internationalen Gesundheitsverordnungen, wonach andere Gesundheitsdokumente als diejenigen, die nach Vorschriften oder in Empfehlungen der WHO vorgesehen sind, im internationalen Verkehr nicht verlangt werden dürfen, antwortete der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, dass es beim Grünen Pass um bestimmte Rechte für Corona-Geimpfte, Genesene und Getestete gehe.

Jemandem, der zwar einen gelben Impfpass, aber kein grünes Impfzertifikat hat, könne ein Staat "ohne Völkerrecht zu verletzen", diese Rechte vorenthalten, "weil damit für Impfzwecke die Anerkennung des gelben Impfpasses nicht ausgesetzt wird".

WHO-Impfnachweis weniger fälschungssicher

Der gelbe Impfpass sei "primär für Impfzwecke gedacht", betonte Obwexer. Es gehe darum, dass Personen mit diesem gelben Impfpass zum Beispiel eine Polio- oder andere Impfungen nachweisen, dass diese anerkannt und kein anderer Pass verlangt werde. "Aber das schließt nicht aus, dass einzelne Mitgliedstaaten oder die Union besondere Zwecke, insbesondere die Reisefreiheit und den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen in dieser Covid-19-Pandemie an ein anderes Dokument knüpfen." Der gelbe Impfpass lasse sich außerdem "relativ leicht fälschen".

EU-Regelungen für Grünen Pass

Die für den Grünen Pass erlaubten Impfstoffe regle die EU nach dem Vorschlag der EU-Kommission einheitlich. Die EU stütze sich auf den Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Freizügigkeit der Unionsbürger regelt. "Aber es gibt auch einen zweiten Rechtsakt, eine zweite Verordnung, die vorsieht, dass Impfzertifikate von Drittstaaten, die die Sicherheitsvorgaben der Union erfüllen, anerkannt werden." Obwohl derzeit die Verhandlungen noch laufen, erachtet Obwexer es als "nicht ausgeschlossen, dass auch andere Impfstoffe wie chinesische oder der russische dann auch als ausreichend erachtet werden". Anders als die EU hat die WHO auch dem chinesischen Corona-Impfstoff Sinopharm eine Notfallzulassung erteilt. In der EU akzeptiert sind aktuell Biontech Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.

Jedes EU-Land könne das EU-Covid-19-Zertifikat für Impfstoffe ausstellen, die von der EU zugelassen sind, aber auch für Impfstoffe, "die einzelne EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Unionsrecht zugelassen haben". Es sei einzelnen Mitgliedstaaten nicht verboten, Impfstoffe zuzulassen, "und Ungarn hat es ja gemacht und andere Mitgliedstaaten auch". Gemäß dem Vorschlag könnte damit also Ungarn das Zertifikat auch für Sinopharm und den russischen Impfstoff Sputnik V ausstellen.

Impfzertifikate von Drittstaaten gelten unter Umständen

Österreicher, die in einem Drittland - wie etwa Serbien - mit Sinopharm geimpft wurden, könnten sich aber nicht in Ungarn einen Grünen Pass holen. Hier fehle der "Anknüpfungspunkt", sagt Obwexer. Österreich könne allerdings nach einer Prüfung ein Impfzertifikat von Drittstaaten wie etwa Serbien anerkennen, wenn dieses als zuverlässig bewertet werde und es sich um einen Impfstoff handle, der von EU und/oder der WHO zugelassen ist.

Solange es keine EU-Regelung gebe, sei den Mitgliedstaaten auch die bilaterale Anerkennung von Impfdokumenten erlaubt. "Sobald dann die Regelungen der Union in Kraft treten, dürfen die Mitgliedstaaten - weil dann die Kompetenz auf die Union übergehen - das nicht mehr regeln. Aber übergangsweise bis dahin dürfen sie es sehr wohl", erklärt Obwexer.

Einigung soll noch im Mai erfolgen

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission und der Stellungnahme des EU-Parlaments versucht die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten noch im Mai eine Einigung zu erzielen. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll das Zertifikat zur Bescheinigung eines negativen Tests, einer überstandenen Corona-Erkrankung oder einer Impfung Anfang Juni in Kraft treten.

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(APA/Red)

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