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Rapid-Fans gegen Wiener Polizei: Verhandlung am Freitag

Am Freitag kommt es am Wiener Verwaltungsgericht zur Verhandlung.
Am Freitag kommt es am Wiener Verwaltungsgericht zur Verhandlung. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Am Freitag wird am Wiener Verwaltungsgericht die Verhandlung zwischen Rapid-Fans und der Wiener Polizei stattfinden. Diese ist Folge eines Einsatzes vom bisher letzten Derby am 16. Dezember 2018.
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Rapid-Fans gegen die Wiener Polizei, lautet das Match am kommenden Freitag im Wiener Verwaltungsgericht. Nicht zum ersten Mal, denn die Verhandlung ist Folge des Einsatzes beim bisher letzten Derby am 16. Dezember 2018. 1.338 Anhänger der Hütteldorfer bekamen nichts von dem historischen 6:1-Debakel ihres Vereins beim Erzrivalen Austria mit, denn sie wurden von der Polizei stundenlang festgehalten.

Die Frage lautet nun, ob dieser Polizeieinsatz verhältnismäßig war. Ja, sagt die Exekutive. Sie verweist darauf, dass einige als Risikofans bekannte Männer unter den Teilnehmern des Marsches pyrotechnische Gegenstände, Getränkedosen und Schneebälle von der Laaer Berg-Brücke auf die Fahrbahn der Südosttangente (A23) geworfen und so für eine etwa zehnminütige Sperre der meistbefahrenen Strecke Österreichs gesorgt hätten.

"Rechthilfe Rapid" will klären ob Einsatz verhältnismäßig war

Nein, sagen hingegen die Rapid-Fans - unter anderem die "Rechtshilfe Rapid", die sich als "Solidargemeinschaft von Fans für Fans des SK Rapid" bezeichnet. Die Amtshandlungen seien erst gegen 22.00 Uhr - sieben Stunden nach Beginn des Einsatzes bei eisigen Temperaturen - abgeschlossen gewesen.

Laut Fan-Anwalt Manfred Arthofer will die "Rechtshilfe Rapid" nun klären, ob dieser Einsatz verhältnismäßig war. "Die Polizei rechtfertigt sich unter anderem damit, dass sie eh 180 Flaschen ausgeteilt hat. Das wäre ein Stamperl mit zwei Zentiliter für jeden in sieben Stunden", sagte der Anwalt. Die Polizei wies nach dem Einsatz darauf hin, dass unter anderem mehrere pyrotechnische Gegenstände, aber auch Zahnschutze und Sturmhauben gefunden und sichergestellt wurden.

Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt. Dabei geht es nicht um strafrechtlich relevante Vorwürfe.

(APA/Red)

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