Der Sohn muss sich nicht wegen Mordes vor Geschworenen verantworten. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm eine schwere paranoide Schizophrenie und damit einhergehend mangelnde Schuldfähigkeit. Da er nach Einschätzung des Gutachters im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig war, hat die Anklagebehörde die Einweisung des 29-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.
Bluttat in Wien: Vater für den Teufel gehalten
Dem Unterbringungsantrag zufolge wurden dem 51-Jährigen mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Hals- und Rachenbereich zugefügt. Der Angriff dürfte für den Mann völlig überraschend gekommen sein. Bei der Obduktion wurden an der Leiche keine signifikanten Abwehrverletzungen festgestellt.
29-Jähriger psychisch krank
Tragischerweise sollen sich die Angehörigen in Kenntnis um die Krankheit des 29-Jährigen seit längerem um eine zielgerichtete, auf Dauer angelegte Behandlung bemüht haben. Der Betroffene wurde mehrfach von psychiatrischen Anstalten aufgenommen, im Nachhinein betrachtet aber vorzeitig entlassen, ohne dass eine bei einem dauerhaften stationären Aufenthalt gewährleistete kontinuierliche medikamentöse Therapie sichergestellt gewesen wäre. “Wenn er gut eingestellt war, hat es funktioniert. Wenn er die Medikamente abgesetzt hat, ist die Krankheit hervorgebrochen”, fasste der Rechtsvertreter des 29-Jährigen zusammen. “Er hat seinen Vater geliebt”, betonte Philipp abschließend.
(APA/red)