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Prozess gegen Rotlicht-Netzwerk: Brandstiftung und Bandenbildung

Nach der Brandstiftung in Wien ist es nun zum Prozess gekommen.
Nach der Brandstiftung in Wien ist es nun zum Prozess gekommen. ©VIENNA.AT/ Jürgen Konkus
Am Donnerstag haben sich erneut Mitglieder eines Rotlicht-Netzwerkes vor Gericht verantworten müssen. Einem 24-Jährigen und einem 32-Jährigen wurden Bandenbildung und Brandstiftung - unter anderem auch in Wien - vorgeworfen.
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Dem Älteren wurde vorgeworfen, er habe am 23. August 2010 allein ein Bordell in Inzersdorf im Bezirk Kirchdorf an der Krems und am 14. Mai 2012 zusammen mit Komplizen einen Saunaklub in Wien angezündet. Der Schaden betrug 350.000 beziehungsweise 2,5 Mio. Euro. Er habe jeweils auf Auftrag gehandelt. Die Anweisungen habe er von einem Mitglied des Rotlicht-Netzwerkes erhalten. Er vermutete einen Versicherungsbetrug. Sein Motiv sei Geldnot gewesen. Dem Jüngeren wird nur die Brandlegung in Wien zur Last gelegt.

Brandstiftung in Wiener Saunaclub

Die Angeklagten waren bezüglich Brandlegung geständig. Zu dem Klub in Wien seien sie insgesamt zu dritt im Auto gefahren. Ihnen sei gesagt worden, sie bekämen vor dem Etablissement ein Zeichen, wenn sie loslegen sollten. Tatsächlich habe der Fahrer eines Geländewagen die Lichthupe betätigt. Um wen es sich handelte, wissen sie nicht, erklärten sie vor Gericht. Mit einem mitgebrachten Schlüssel seien sie ins Gebäude gelangt. Dort seien bereits Teppiche, und Handtücher sowie Brandbeschleuniger gelegen, die sie nur noch ausbreiten und anzünden mussten. Der 32-Jährige schilderte, die beiden anderen hätten das Haus verlassen und seien mit dem Wagen weggefahren. Er sei zurückgeblieben, habe einen Feuerwerkskörper geworfen und das Feuer habe sich explosionsartig ausgebreitet. Ihm sei gerade noch rechtzeitig die Flucht gelungen, denn ein für den Anzünder vor dem Klub bereitgestelltes Motorrad sei nicht gleich angesprungen.

Bandenbildung wird abgestritten

Als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sahen sie sich nicht und wiesen deshalb auch diesen Anklagepunkt zurück. Allerdings räumten sie mehrmalige Aufenthalte in den Räumlichkeiten einer Gruppierung von bis zu 35 Personen ein. Dieser werden zahlreiche Delikte vorgeworfen, darunter Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlicht-Szene sowie Waffen- und Drogenhandel. Obendrein gibt es dabei Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk “Objekt 21”. Gegen sieben Mitglieder dieses – nach Eigendefinition – “Freizeit und Kulturvereines” wurde Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung erhoben.

In einem ersten einer ganzen Serie von Prozessen in diesem Zusammenhang wurde Anfang Juli ein 30-Jähriger aus dem Rotlicht-Netzwerk wegen mehrfachen versuchten oder vollendeten Einbruchsdiebstahls, Raubes und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung noch nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt. (APA)

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