Nach einem aufsehenerregenden Unfall im Wiener Stadionbad, bei dem am 18. Mai 2015 ein weiblicher Badegast von einem Mähtraktor schwer verletzt wurde, müssen sich der Unglückslenker – ein Bademeister – und dessen Vorgesetzter am Donnerstag im Bezirksgericht Leopoldstadt verantworten. Den beiden wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Der Bademeister hatte mit einem Kleintraktor eine 72-jährige Frau auf der Liegewiese erfasst, niedergestoßen und überrollt. Die Pensionistin musste von einem Notarzt-Hubschrauber ins Spital geflogen und auf der Intensivstation behandelt werden. Die Ärzte stellten zwölf gebrochene Rippen, zwei Wirbelfrakturen, Prellungen, Quetschungen und Schürfwunden fest.
Fahrer hatte keine Lenkerberechtigung
Die Staatsanwaltschaft macht dem Unglückslenker zum Vorwurf, die 72-Jährige nicht ausreichend beachtet zu haben. Sein mitangeklagter direkter Vorgesetzter soll es wiederum unterlassen haben, dem Bademeister konkrete Anweisungen zu erteilen.
Außerdem hätte er sich dem Strafantrag zufolge vergewissern müssen, dass sich der Fahrer im Besitz einer Lenkerberechtigung befand aus ausreichende Fahrpraxis hatte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war beides nicht der Fall.
(APA, Red.)