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Neues Corona-Paket: Alle Maßnahmen im Überblick

Merke: So bringt auch der beste Mundschutz nichts.
Merke: So bringt auch der beste Mundschutz nichts. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Freitag wird im Nationalrat das dritte und umfassendsten Corona-Paket genehmigt, am Samstag soll der Bundesrat seine Zustimmung geben. Hier gibt es alle Neuerungen im Detail.
Corona-Paket für einkommensschwache Familien
Neues Paket am Weg

Das dritte Corona-Paket, das am Freitag vom National- und am Samstag vom Bundesrat genehmigt werden soll, ist das bisher umfassendste und bringt etliche neue Förderungen sowie noch einmal mehr Macht für die Minister, speziell den Bildungsminister. Neuerungen gibt es bei folgenden Themen:

FINANZEN

Der Covid-19-Krisenbewältigungsfonds wird von vier auf 28 Milliarden aufdotiert.

Der Härtefallfonds wird von einer auf zwei Milliarden aufgestockt. Stärker einbezogen wird der Agrarsektor. So werden Mehrfachversicherte und Nebenerwerbsbetriebe miteingeschlossen. Auch werden zusätzlich zu bisherigen Maßnahmen Betriebe mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. unterstützt.

Der zuständigen Ministerin wird die Möglichkeit gegeben, die Mittel für Kurzarbeit anzupassen, da davon ausgegangen wird, dass die derzeit vorgesehene eine Milliarde Euro nicht ausreicht.

Sonderzuwendungen, die wegen Leistungen während der Corona-Krise ausgeschüttet wurden, werden bis zu 3.000 Euro steuerfrei gestellt. Bei pensionierten Medizinern, die während der Corona-Krise tätig werden, wird sicher gestellt, dass diese daraus keine steuerlichen Nachteile erfahren. Auch fällt eine vorzeitige Alterspension nicht weg, wenn jemand eine gesundheitsberufliche Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie aufnimmt.

Für die Herstellung von Biozidprodukten und vergleichbarer Desinfektionsmittel entfällt auf Antrag die Alkoholsteuer.

Die Reform der Finanzverwaltung mit u.a. einer Zusammenlegung der 40 Finanzämter zu einem Finanzamt Österreich wird von Mitte dieses Jahres auf Anfang 2021 verschoben.

In die Transparenzdatenbank müssen alle Leistungen im Rahmen der Krise eingetragen werden.

WIRTSCHAFT

Kredite von Verbrauchern und Kleinstunternehmen müssen drei Monate lang gestundet werden. Demnach müssen Kreditgeber Zinszahlungen und Tilgungen verschieben, wenn die Kreditnehmer ihre Raten nicht weiter zahlen. Dabei geht es um Verbraucherkreditverträge und Kredite an Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März diesen Jahres abgeschlossen wurden. Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April und 30. Juni fällig werden, werden auf drei Monate gestundet, wenn dem Kreditnehmer die Zahlungen aufgrund von Einkommensausfällen durch die COVID-19-Pandemie "nicht zumutbar" sind. Für den Verzug dürfen höchstens die gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verlangt werden.

Können Unternehmen wegen der Corona-Krise gewisse Einbringungs-, Veröffentlichungs- und Informationspflichten nicht rechtzeitig erfüllen, soll die Finanzmarktaufsicht diese nun auf Basis eines begründeten Antrags bis Jahresende erstrecken können.

ARBEIT

Die Unfallversicherung gilt rückwirkend mit März auch für Unfälle im Home-Office.

Das Pendlerpauschale kann auch weiter bezogen werden, wenn man wegen der Corona-Krise z.B. im Home-Office arbeitet. Ebenso sollen auch Zulagen und Zuschläge, die im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit ausgeschüttet werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.

Die drei Wochen bezuschusster Sonderbetreuungszeit für Eltern werden nun (bis Ende Mai) auch auf Personen ausgedehnt, die im Regelfall Angehörige etwa dann pflegen müssen, wenn die 24-Stunden-Betreuung weggefallen ist. Allerdings ist auch bei dieser Personengruppe die Zustimmung des Dienstgebers vonnöten.

Erntehelfer können länger als die derzeitigen neun Monate (innerhalb eines Jahres) beschäftigt werden. Auch Personen, deren Visum ausläuft, können um eine Verlängerung von Österreich aus ansuchen und als Erntehelfer tätig werden.

Die Frist zur Anfechtung von Kündigungen wird gehemmt.

BILDUNG

Wien. Der Bildungsminister erhält die Möglichkeit, weitgehende Verordnungen für den Schul-und Hochschulbetrieb zu erlassen. Fristen und Stichtage des laufenden bzw. kommenden Schul- bzw. Studienjahrs inklusive der Ferien wird der Ressortchef abändern können. Darüber hinaus soll er u.a. den "ortsungebundenen Unterricht" samt dessen Leistungsbeurteilung regeln können - also wie die derzeit praktizierte Form des Distance Learning in die Noten einfließt. Sogar einen Zusatzunterricht nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs kann er anordnen. Ermöglicht werden soll ferner über Fördermaßnahmen die Anschaffung elektronischer Hilfsmittel für Schüler. Eingesetzt wird ein Fonds, über den durch die Absage von Schulveranstaltungen wie Skikursen und Sprachwochen anfallende Kosten abgedeckt werden sollen.

Für die Hochschulen regelt das Gesetz die Möglichkeit zur Verschiebung zahlreicher Fristen - von den Inskriptionsfristen bis zur Einteilung des Studienjahrs. Faßmann soll verordnen können, dass "im Rahmen von Eignungs-, Aufnahme-und Auswahlverfahren insbesondere die Beurteilung der vorangehenden schulischen Leistungen herangezogen werden". Für Beihilfenbezieher wird der Minister ein "neutrales Semester" verordnen können, wodurch sie keine Ansprüche verlieren. Für das Sommersemester 2020 soll er außerdem Gründe für den Erlass oder die Rückerstattung von Studiengebühren festlegen können.

GESUNDHEIT

Für den künftig in Supermärkten verpflichtenden Mund- und Nasenschutz wird klar gestellt, dass für entsprechende Schnellmasken keine Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz notwendig ist. Ein entsprechender Warnhinweis soll darauf aufmerksam machen.

Die Fünf-Jahres-Frist für Sonderausbildungen oder Spezialisierungen des Krankenpflegepersonales wird für die Zeit der Corona-Krise gehemmt.

JUSTIZ

Die eigentlich mit Mai fällige Erhöhung der Gerichtsgebühren wird zumindest bis zum Jahresende ausgesetzt.

Neue Verwaltungsrichter können - so es sich nicht um Präsidenten oder Vizepräsidenten handelt - nur noch vom Präsidenten und nicht unbedingt vor der Vollversammlung angelobt werden.

FAMILIE

Für einkommensschwache Familien mit Kindern sollen einmalig aus dem Familienlastenausgleichsfonds 30 Mio. Euro an den Familienhärteausgleich zur Verfügung gestellt werden.

ZIVILDIENST/FREIWILLIGE

Der Bund ersetzt den mit der administrativen Abwicklung betrauten Rechtsträgern beim außerordentlichen Zivildienst die Arbeitgeberbeiträge für Kranken- und Unfallversicherung. Zudem wird vorgesorgt, dass Zivildiener und Milizsoldaten durch ihre Einkünfte nicht aus der Familienbeihilfe herausfallen können.

Personen, die bereits einen freiwilligen Dienst absolviert haben, können ein außerordentliches Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Es soll dabei auch ein möglichst breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten geboten werden, damit Auslandsdiener ihren Auslandsfreiwilligendienst nach erfolgter Heimreise ohne Unterbrechung im Inland fortsetzen können. Auch gegenwärtig in einem Freiwilligen-Jahr Tätige sollen um ein halbes Jahr verlängern können.

WOHNEN

Wien. Mieten, die aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von 1. April bis 30. Juni nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, sind kein Kündigungsgrund, können bis Jahresende nicht eingeklagt und auch nicht mit einer bezahlten Kaution abgedeckt werden. Delogierungen werden gesetzlich verboten.

VERKEHR

Gehen erlaubt wird auf - nach Veranlassung der Behörden - für den Verkehr gesperrten Fahrbahnen, auf denen nur Zu- und Abfahrten erlaubt sind. So soll es erleichtert werden, den Sicherheitsabstand zwischen Fußgängern insbesondere auf stark frequentierten Routen mit schmalen Gehsteigen einhalten zu können.

Änderungen gibt es unter anderem auch im Bereich der Führerscheine. Da Fristen wie etwa die Befristung der Lenkberechtigung, für deren Verlängerung ein Gutachten oder andere Nachweise beizubringen sind, nicht eingehalten werden können, werden diese zunächst bis 31. Mai gehemmt. Entziehungen und Probezeiten laufen ungeachtet der gegenwärtigen Situation aus. Eine ähnliche Regelung gilt für Überprüfungen, etwa im Rahmen des "Pickerls".

Wochenendfahrverbote für Lkw können künftig wegen der Corona-Krise von der zuständigen Infrastrukturministerin suspendiert werden. Allerdings darf dies nur einmal erfolgen, eine einmalige Verlängerung der Gültigkeit ist zulässig.

Die Taxi/Mietwagen-Reform wird von September auf Anfang 2021 verschoben. Dabei geht es um die "Lex Uber", also die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe.

ENERGIE

Bestehende Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen können um jeweils sechs Monate erstreckt werden, da sich Inbetriebnahmen derzeit verzögern können.

GEMEINDEN/DEMOKRATIE

Die Bezirksverwaltungsbehörde wird ermächtigt, dem Bürgermeister den Namen und die erforderlichen Kontaktdaten einer von einer Corona-Absonderungsmaßnahme betroffenen Person, die in seinem Gemeindegebiet wohnhaft ist, mitzuteilen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.

Gemeinderäte können ihre Beschlüsse künftig auch per Umlauf oder via Videokonferenz fassen.

Dem Innenminister wird die Kompetenz eingeräumt, Volksbegehrens-Eintragungswochen währen der Pandemie zu verlegen.

Wer zu Zeiten der Corona-Krise die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt, muss das entsprechende Gelöbnis nicht mündlich am Amt vortragen, sondern bekommt die Einbürgerung schriftlich. Die Regelung gilt bis Jahresende.

MEDIEN

Medieninhaber von Tageszeitungen werden mit einem einmaligen Betrag von vier Euro pro Exemplar der anhand des Jahres 2019 ermittelten durchschnittlichen Druckauflage finanziell unterstützt. Auch für Privatsender wird es eine ähnliche Unterstützung geben.

Die ORF-Gremien wie Stiftungs- und Publikumsrat können nunmehr per Videokonferenz tagen. Persönliche Zusammenkünfte sind auch beispielsweise bei der KommAustria, beim Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat sowie bei der Presseförderungskommission während der Corona-Krise nicht mehr zwingend.

(APA/red)

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