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Neue Verordnungen zu Corona-Maßnahmen erlassen

Die Verschärfungen betreffen vor allem die Nachtgastronomie.
Die Verschärfungen betreffen vor allem die Nachtgastronomie. ©pixabay.com (Sujet)
Am Freitag wurde die Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen erlassen. Die Verschärfungen treffen vor allem die Nachtgastronomie.
Neue Regeln "notwendig"
Corona-Regeln werden verschärft

Das Gesundheitsministerium hat Freitagabend die Verordnung zu den neuen Restriktionen erlassen, mit denen man dem Anstieg der Corona-Infektionen begegnen will. Demnach ist ab 22. Juli der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis möglich. Ab 15. August gibt es das Zertifikat für den Grünen Pass außerdem erst bei vollständiger Immunisierung, also mit der zweiten Impfung.

Corona-Zahlen zuletzt stark angestiegen

Erst am Donnerstag hatte sich die Regierung auf Maßnahmen geeinigt, mit denen man auf die nach einem kurzen Tief wieder rapid steigenden Infektionszahlen antworten will. Grund dafür ist unter anderem die wesentlich ansteckendere Delta-Variante des Virus sowie erst jüngst erfolgte Öffnungsschritte in der Gastronomie.

Das Drängen auf schärfere Maßnahmen war auf eine Initiative des Gesundheitsressorts zurückgegangen. In einem der APA vorliegenden Papier war von einem aktuell "sehr besorgniserregenden Szenarium" die Rede. Dabei wurde ausgeführt, dass der Anstieg der Zahlen zuletzt unterschätzt wurde. Sollte sich das fortsetzen, "finden wir uns in absehbarer Zeit in einem bedrohlichen Szenarium wieder". Der Regierungsentscheidung vorausgegangen war die Sitzung einer Taskforce mit Vertretern mehrere Ministerien und dem Landeshauptleute-Vorsitzland Tirol.

Verschärfungen für Nachtgastronomie

Die Kundmachung vom 16. Juli betrifft konkret Änderungen der COVID-19-Öffnungsverordnung. Explizit geregelt sind nun die strengeren Anforderungen für die Nachtgastronomie, also "Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (...), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale". Kunden benötigen entweder einen PCR-Test oder eine Impfung. Das heißt, auch der Nachweis einer Genesung ist keine Eintrittskarte mehr.

Vorerst gilt dabei auch ein Erststich bei der Impfung, wenn er mindestens 22 Tage zurückliegt. Das ändert sich mit 15. August, wenn das Regulativ für den Grünen Pass geändert wird. Für diesen wird dann eine Zweitimpfung nötig sein, die nicht länger als 270 Tage zurückliegt oder eine Impfung mit einem Stoff, bei dem nur ein Stich vorgesehen ist, also derzeit Johnson & Johnson. Das heißt, auch beim Eintritt in die Disco muss man ab Mitte August entweder vollständig immunisiert sein oder einen PCR-Test vorweisen.

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(APA/Red)

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