Die Online-Beantragung des Parkpickerls hat wie berichtet einen Nachteil: Es dauert 14 Tage, bis das Pickerl per Post zugestellt wird. Bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung gibt es jedoch weder eine Übergangsfrist, noch eine Schonfrist. Nur in den Tagen vom 1. bis 3. Oktober können Anrainer, die das Pickerl online beantragt und noch nicht erhalten haben, als Ersatz eine Zahlungseingangsbestätigung hinter die Windschutzscheibe legen. Wenn sie am 4. Oktober noch immer kein Parkpickerl haben, müssen sie wohl oder übel Kurzparkscheine ausfüllen, wenn sie keine Strafe in Höhe von 36 Euro riskieren wollen.
Parkstrafen ab 1. Oktober
Die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden nicht dazu angehalten, in den neuen Kurzparkzonen besonders nachsichtig zu sein. Kontrolliert wird ab Montag ganz normal und Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Trotzdem hat jeder Beamte einen Ermessungsspielraum, nach dem er in der jeweiligen Situation entscheiden kann, meinte Polizeisprecherin Adina Mircioane im Gespräch mit VIENNA.AT. Allerdings sei die genaue Lage der neuen Kurzparkzonen seit Wochen kommuniziert worden und man gehe daher auch nicht davon aus, dass es übermäßig viele Falschparker, bzw. parkende Autos ohne Parkpickerl oder Kurzparkschein geben werde. Eine Umfrage von VIENNA.AT zeigte jedoch, dass nicht alle Wiener genau wissen, welche Bezirke betroffen sind. Eine genaue Übersicht über die Zonengrenzen aller Bezirke finden Sie hier.
Wo sind die neuen Kurzparkzonen?
(SVA)