1. August 2012 13:23; Akt.: 1.08.2012 13:23

Parkpickerl: Änderungen bei Zonengrenzen fixiert

Die Zonengrenzen der Parkpickerl-Bezirke wurden leicht abgeändert. Die Zonengrenzen der Parkpickerl-Bezirke wurden leicht abgeändert. - © APA
Bewohner der künftigen Parkpickerlbezirke Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals können ab dem 1. August das Parkpickerl beantragen. Die Zonengrenzen in den einzelnen Bezirken wurden kurzfristig noch leicht abgeändert.

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Das Parkpickerl in den “neuen” Bezirken kostet 140 Euro und ist somit um 30 Euro günstiger als jenes in den Innergürtelbezirken. An Werktagen muss zwischen 9 und 19 Uhr für das Parken gezahlt werden. Mit Kurzparkscheinen kann man bis zu drei Stunden lang seinen Pkw abstellen. An Wochenenden und Feiertagen ist das Abstellen des Autos gratis.

Kurzparkzone rund um die Stadthalle

Ausnahmen gelten für den Bereich rund um die Stadthalle. Dort gilt die Kurzparkzone an Werktagen zwischen 9.00 und 22.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 18 bis 22 Uhr. Die Kosten betragen – wie innerhalb des Gürtels – 170 Euro. Hier bleibt es auch bei der Regelung, dass ausgefüllte Kurzparkscheine nur maximal zwei Stunden lang gültig sind.

Zonengrenzen in Meidling und Penzing

In Meidling wird die Kurzpark- bzw. Pickerlzone von den Bezirksgrenzen sowie den Straßenzügen Altmannsdorfer Straße und Dr.-Boehringer-Gasse/Belghoferstraße begrenzt. Die Grenzstraßen selbst sind nicht Teil des gebührenpflichtigen Bereichs.

Die Kostenpflicht in Penzing gilt rund um den Bahnhof Hütteldorf und ab der Deutschordenstraße entlang der Westbahn und innerhalb der Leyserstraße und Maroltingergasse, wobei diese Straßenzüge nicht bewirtschaftet werden. Mit dem Penzinger Pickerl kann man sein Auto auch im angrenzenden 15. Bezirk – mit Ausnahme des Bereichs Stadthalle – abstellen. Zum 16. Bezirk gelten Überlappungsbereiche.

Parkpickerl in Rudolfsheim flächendeckend

In Rudolfsheim-Fünfhaus wird das Parkpickerl flächendeckend eingeführt. Geparkt werden kann damit auch in Penzing und in den Überlappungszonen in Ottakring. Anrainer in Rudolfsheim-Fünfhaus können wählen, ob sie ein Pickerl mit oder ohne Stadthallen-Areal kaufen wollen. Die beiden Varianten stehen auch in kleinen Teilen des 14. und 16. Bezirks zur Auswahl.

Verlauf der Grenzen in Ottakring und Hernals

Die Pickerlzone in Ottakring wird im Westen durch die Montleartstraße, die Ottakringer Straße und die Sandleitengasse begrenzt. Diese Straßenzüge sind auch selbst Teil des gebührenpflichtigen Bereichs. Überlappungszonen gibt es zum 14., 15. und 17. Bezirk.

Der Grenzverlauf in Hernals erfolgt durch die Sandleitengasse, Güpferlingstraße, Alszeile, den Leopold-Kunschak-Platz, die Richthausstraße und die Lidlgasse. Die Grenzstraßen sind Teil der Pickerlzone. Gültig ist die Parkberechtigung auch im Überlappungsbereich zum 16. Bezirk.

Ausnahmen für Kleingärtner

Für Kleingärtner wurde eine Ausnahmeregelung vereinbart: Sie können ein acht Monate lang gültiges “Saisonpickerl” erwerben, auch wenn sie keinen Hauptwohnsitz im bewirtschafteten Gebiet haben. Die bereits vor geraumer Zeit mit der Wirtschaftskammer vereinbarten Regelungen für Unternehmer und Beschäftigte bleiben aufrecht. (APA)

Alle Informationen zum Thema Parken in Wien finden Sie hier.



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