Bei Online-Bestellung erhält man das Parkpickerl nicht pünktlich zum 1. Oktober. - © dpa
Wie berichtet haben die Bezirksämter in den betroffenen Bezirken ihre Öffnungszeiten verlängert: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr werden die Ämter besetzt sein, um Anträge für das Parkpickerl entgegen zu nehmen. Zusätzlich wird auch am Samstag, den 29. September von 8 bis 13 Uhr geöffnet sein. An diesem “letzten” Tag vor der Gültigkeit des Pickerls geht es jedoch vermehrt um die Ausgabe der Pickerln als um die Antragsstellung.
Weiterhin können die Parkpickerl auch online beantragt werden, in diesem Fall wird das Pickerl aber nicht mehr rechtzeitig bis zum 1. Oktober zugestellt werden können. Alle Informationen zum Parkpickerl finden Sie in unserem Special.