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Neue Corona-Verordnung mit FFP2-Überraschung für die Kultur

Die Frage ist: Wer kontrolliert die FFP2-Pflicht?
Die Frage ist: Wer kontrolliert die FFP2-Pflicht? ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die bereits am Mittwoch inkrafttretende Coronaverordnung sorgte für eine Überraschung für die Kulturbetriebe. Dort gilt nämlich auch FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte, sofern keine 3G-Regelung vorliegt.
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Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen fertig geworden. Das Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen wie Museen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen - also etwa Kleidungsgeschäfte.

FFP2-Maske ersetzt einfachen Mund-Nasenschutz

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein (einfacher) Mund/Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

FFP2-Pflicht, wo nicht 3G gilt

Schwierig zu eruieren war, wo die strengeren Sonderregelungen für die Impf-Verweigerer im Kultursektor gelten. Denn in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf von Montagabend werden "sämtliche Kultureinrichtungen" angeführt. Dies wurde vom Sozialministerium am späteren Abend präzisiert. Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gibt es doch nur, wo nicht 3G gilt. Das bedeutet, Ungeimpfte (und nicht während des vergangenen halben Jahres Genesene) müssen diese Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

In Wien müssen alle Maske tragen

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

3G für Veranstaltungen ab 25 Leuten

Schließlich wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Interessant ist, dass die Verordnung nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Wien wollte Stufen zusammenlegen

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig. Allzu viel Input von der Ampel-Kommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend mit Bitte um rasche Stellungnahme übermittelt. Dabei wird er bereits in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht. Die SPÖ hatte sich schon am Vormittag darüber empört, dass die Verordnung wie schon häufiger erst im letzten Moment vorgelegt werde.

(APA/red)

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