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Nationalratswahl 2019: So verläuft die Verteilung der Mandate

So funktioniert die Mandatsvergabe.
So funktioniert die Mandatsvergabe. ©APA/BARBARA GINDL
Bei der Nationalratswahl können 183 Mandate ergattert werden. Das passiert auf drei Stufen: Direktmandate in den Regionalwahlkreisen, dann Mandate in den Bundesländern und zuletzt wird im Bund ein Ausgleich vergenommen. Alle Details finden Sie hier.
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183 Mandate werden bei der Nationalratswahl vergeben - und zwar auf drei Stufen: In den Regionalwahlkreisen gibt es Direktmandate, danach werden Mandate in den Bundesländern verteilt und zuletzt im Bund ein Ausgleich vorgenommen. Die Parteien reichen für jede Ebene Listen ein, nach deren Reihenfolge die Kandidaten Parlamentssitze erhalten, außer die Wähler haben mit Vorzugsstimmen eingegriffen.

Nationalratswahl 2019: Verteilung der Mandate auf drei Ebenen

Unterste Grundlage für die Mandatsverteilung ist die Volkszählung. Jedes Bundesland (und jeder Wahlkreis) bekommt eine Maximalzahl an Mandaten zugewiesen, die dort verteilt werden können. Die meisten stehen dem einwohnerstärksten Land Niederösterreich (nämlich 37) zu, Wien hat 33, Oberösterreich 32, die Steiermark 27, Tirol 15, Kärnten 13, Salzburg 11, Vorarlberg 8 und das Burgenland 7.

39 Regionalwahlkreise mit unterschiedlich vielen Mandaten

Die 39 Regionalwahlkreise sind unterschiedlich groß und haben damit unterschiedlich viele Mandate zur Verfügung: Der größte Wahlkreis Graz und Umgebung 9, der kleinste, Osttirol, eines; meistens gibt es zwischen drei und sechs Mandate pro Wahlkreis.

Theoretisch könnten schon alle 183 Mandate in den Regionalwahlkreisen verteilt werden. Da bei den Berechnungen aber immer Reste übrig bleiben, fallen "Restmandate" an - die dann an die Kandidaten der Landesliste oder jene der Bundeslisten gehen. 2017 kamen 99 Abgeordnete über die Wahlkreise in den Nationalrat, 52 über die Landes- und 32 über die Bundeslisten.

Direktmandate in den Wahlkreisen üblicherweise nur bei Großparteien

Direktmandate in den Wahlkreisen erreichen üblicherweise nur die größeren etablierten Parteien. So holten sich die Grünen die zwei mit Verlusten 2008 eingebüßten Direktmandate mit ihren Zuwächsen 2013 wieder, 2017 verloren sie sie - und flogen aus dem Nationalrat. NEOS und Liste JETZT schafften kein einziges Wahlkreis-Mandat.

Wahlzahlen im Land und im Bund

Für die Mandatsverteilung muss bei der Wahl - sobald die Ergebnisse vorliegen - zuerst geklärt werden, welche Parteien daran überhaupt teilnehmen. Das dürfen nur die, die bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen oder in einem Regionalwahlkreis ein Direktmandat erreicht haben.

Dann wird festgestellt, wie viele Stimmen jeweils für ein Mandat nötig sind. Dazu werden die "Wahlzahlen" ausgerechnet - jeweils eine für jedes Bundesland und seine Wahlkreise und eine für die Bundesebene. Insgesamt gibt es also zehn Wahlzahlen: Neun für die Länder (und deren jeweilige Wahlkreise) und eine für den Bund.

Prozenthürde: So viele Stimmen werden für ein Mandat benötigt

In den Ländern und Wahlkreisen kostete 2017 ein Mandat zwischen 24.486 (Vorarlberg) und 29.177 (Niederösterreich) Stimmen - bzw. gemessen am Stimmenanteil zwischen 2,70 Prozent (Niederösterreich) und 14,29 Prozent (Burgenland). Wie immer vergleichsweise billig waren die Bundesmandate: Dafür waren 25.735 Stimmen erforderlich.

Wahlzahlen und Listen geben den Ausschlag

Für die Berechnung der Wahlzahlen kommen zwei mathematische Verfahren zum Einsatz: Für die Länder/Wahlkreise das Hare'sche Verfahren, für den Bund das d'Hondtsche Höchstzahlenverfahren.

Das Hare'sche Verfahren ist einfach: Für jedes Bundesland wird die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der maximal zu vergebenden Mandate dividiert. Diese Wahlzahl gilt dann sowohl für die dortigen Wahlkreise als auch für die Landesebene.

Dann wird erst einmal in allen Wahlkreisen weiter dividiert: Die Stimmen pro Partei durch die Wahlzahl (und zwar ohne Aufrunden) - damit steht fest, wie viele Direktmandate eine Partei bekommen hat. Das ist das erste Ermittlungsverfahren.

Im zweiten Ermittlungsverfahren wird wieder dividiert: Diesmal die im ganzen Bundesland von der Partei erreichten Stimmen durch die Wahlzahl. Das ergibt wieder Mandate. Hier muss aber noch subtrahiert werden: Von der Gesamtzahl der Landesmandate werden die in den Wahlkreisen schon vergebenen Mandate abgezogen. Der Rest wird auf die Landeslisten-Kandidaten verteilt.

"Restmandate" durch drittes Ermittlungsverfahren vergeben

Da bei all diesen Divisionen Reste bleiben und nicht aufgerundet wird, sind damit noch nicht alle 183 Mandate vergeben. Für die "Restmandate" wird ein drittes Ermittlungsverfahren im Bund durchgeführt. Dieses dient auch dazu, einen bundesweiten Ausgleich zu schaffen. Dafür werden alle Stimmen nochmals "in einen Topf geworfen" - also alle österreichweit erreichten Stimmen einer Partei durch eine neue Wahlzahl dividiert.

Diese Wahlzahl für die Bundesebene wird nach dem d'Hondtschen Verfahren berechnet. Das ist etwas komplizierter: Die Stimmen aller Parteien (mit mehr als vier Prozent) werden nebeneinander geschrieben und jeweils durch 2, 3, 4, 5 etc. dividiert. Die Ergebnisse werden der Größe nach geordnet - und die 183-größte Zahl ist die Wahlzahl.

Durch diese Wahlzahl werden dann die von jeder Partei erreichten Stimmen dividiert - heraus kommen Mandate. Das sind in der Regel mehr Mandate pro Partei als sie vorher in Ländern und Wahlkreisen bekam. Diese werden also abgezogen, und was übrig bleibt, wird auf die Kandidaten der Bundesliste verteilt.

So wurden die Mandate 2017 vergeben - APA

Theoretisch wäre es möglich, dass eine Partei einmal im Bund (nach dem d'Hondtschen Modell) auf weniger Mandate kommt als auf den Ebenen darunter. Dafür ist im Gesetz vorgesorgt: Diese Partei behält alle Wahlkreis- und Landesmandate, fällt aber aus der Durchrechnung auf Bundesebene heraus. Diese muss dann ohne diese Partei - abzüglich den ihr zuerkannten Mandaten - wiederholt werden. Haben mehrere Parteien Anspruch auf das selbe Mandate, entscheidet das Los.

Parteiinterne Regelung der Mandatsverteilung

Innerhalb der Parteien werden die Mandate nach den Listen der drei Ebenen verteilt. Wobei Kandidaten auch auf zwei oder allen drei Ebenen (im Wahlkreis, Land und Bund) auf der Liste stehen dürfen. Welches Mandat ein Kandidat annimmt, kann in der Partei entschieden werden. Üblich ist aber weitgehend, dass die direkt im Regionalwahlkreis gewählten Bewerber ihr Direktmandat auch annehmen.

Wähler haben mit Vorzugsstimmen Einfluss auf Mandatsverteilung

Ein wenig Einfluss auf die Entscheidung der Parteien haben die Wähler mit den Vorzugsstimmen. Bekommt ein Kandidat genug davon, wird er - gleichgültig wo auf der Liste er steht - auf Platz 1 vorgereiht. Nötig sind dafür laut Gesetz 14 Prozent der Parteisumme im Wahlkreis bzw. zehn Prozent auf Landesebene - oder sieben Prozent der gültigen Stimmen auf Bundesebene. Parteiintern können niedrigere Hürden vereinbart werden.

Sobald ein Kandidat ein Mandat hat, kann ihm dieses niemand mehr wegnehmen (wenn er seinen Abgeordnetenpflichten nachkommt und nicht straffällig wird). Er selbst kann es zurücklegen - zu einer anderen Partei wechseln oder als "wilder" Abgeordneter im Nationalrat bleiben. Das geschah auch in der letzten Periode, obwohl sie nur zwei Jahre dauert: Nur SPÖ (52) und NEOS (10) haben noch den gleichen Mandatsstand wie nach der Wahl. ÖVP (61) und FPÖ (50) haben jetzt je ein Mandat weniger, JETZT (6) um zwei - und es gibt vier "Wilde".

(APA/Red)

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