Einer der zutage getretenen Fehler war, dass der Verfassungsschutz slowakische Informationen über einen versuchten Munitionskauf im Juli nicht der Justiz weitergegeben hat. Hätte die Justiz diese Informationen gehabt, "wäre es ziemlich sicher möglich gewesen, den späteren Attentäter aufgrund neuer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft zu nehmen", erklärte dazu Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung, am Sonntag in der ORF-Sendung "Im Zentrum".
Innenminister Karl Nehammer und auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatten in der Vorwoche gemeint, der Anschlag hätte verhindert werden können, wäre der Täter nicht vorzeitig entlassen geworden. Diese vorzeitige Entlassung verteidigte Matejka einmal mehr. Sie zu gewähren liege nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern sei im Gesetz vorgesehen, wenn nicht bestimmte Gründe dagegen sprechen. Und nur mit einer vorzeitigen bedingten Entlassung könne man den Straffälligen weiter beobachten, ihm Auflagen (Bewährungshilfe, Deradikalisierungsprogramm) erteilen und eine "gewisse Kontrolle" ausüben, bekräftigte die Richterpräsidentin.
(APA/Red.)