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Kritik nach Messerattacke an Familie: "Behörden machen ihren Job nicht"

Der 23-Jährige griff vier Menschen am Wiener Nestroyplatz und am Praterstern an.
Der 23-Jährige griff vier Menschen am Wiener Nestroyplatz und am Praterstern an. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien (FSW), übt scharfe Kritik an den Behörden. Seiner Meinung nach hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben, den 23-jährigen Afghanen, der vergangene Woche vier Personen mit einem Messer attackiert hat, unter Aufsicht zu stellen.
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Der Mann sei sehr wohl für die Behörden greifbar gewesen, bis auf zwei Wochen habe er immer in Flüchtlingseinrichtungen gewohnt oder sei in Haft gesessen. “Das BFA macht seinen Job nicht”, sagte Hacker. Außerdem produziere das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) “ein Drittel Fehlurteile”, kritisierte Hacker gegenüber der APA.

“Unpackbares Verbrechen”

Die Attacken erinnern an jene des Obdachlosen, der am Brunnenmarkt im Mai 2016 eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen hat. Es ist “wie ein Deja-vu, wenn ich mir die Unterlagen über den Burschen anschaue”, sagte Hacker. Damals wurde eine Sonderkommission gegründet. Deren Empfehlungen wurden “überhaupt nicht” umgesetzt. Auch jetzt steht “am Ende des Tages wieder ein unpackbares Verbrechen”.

Täter saß zweimal im Gefängnis

Zweimal saß der Afghane im Gefängnis – einmal in Wien in Untersuchungshaft, dann in Klagenfurt in Strafhaft, nachdem er wiederholt wegen Drogendelikten verurteilt worden war. Am 7. Dezember wurde er von der JA Klagenfurt entlassen, eine Woche später wieder in einer Unterkunft des FSW aufgenommen. “Das BFA hat die ganze Zeit Zugriff auf den Burschen gehabt”, sagte Hacker.

Probleme mit Drogen und Psyche

“Wir reden über einen jungen Mann, der ganz offensichtlich ein Drogenproblem hat und deswegen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Seit zumindest zwei Jahren fällt er in die Kategorie psychisch auffällig”, sagte Hacker. Seit dem Vorjahr gilt das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017. “Man muss es auch umsetzten, in diesem Fall hätten nach der Haftentlassung ortsbindende Maßnahmen gesetzt werden müssen”, sagte Hacker. Darunter fallen etwa die Anordnung der Unterkunftnahme, Wohnsitzauflage oder auch eine Gebietsbeschränkung.

Hausverbot im FSW

Am 28. Februar bekam der Afghane Hausverbot in der Unterkunft in Hietzing. “Das ist schon zweimal davor passiert. Das Verbot gilt aber jeweils nur für das betreffende Haus, wir schmeißen niemanden auf die Straße”, betonte Hacker. Dem Mann wurde eine andere Unterkunft nahegelegt, “dort ist er aber nicht aufgetaucht”.

Am 5. März, zwei Tage vor den Messerattacken, soll der Afghane zum zweiten Mal einen Antrag auf freiwillige Rückkehr in seine Heimat gestellt haben. Wie der “Falter” berichtete, wurde das Asylverfahren – nach zweieinhalb Jahren – einen Tag nach den Messerattacken beendet, der Mann erhielt seinen negativen Bescheid.

(APA/red)

 

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