Messerattacken in Wien: Beschuldigter 2016 wegen Drogenhandels verurteilt

Polizei räumte “schiefe Optik” ein
Die Polizei habe weder Einfluss auf eine Haftentlassung noch auf ein Asylverfahren, erklärte Sörös nach Kritik an der Polizei, die offenbar nicht wusste, wo sich der Afghane aufhielt. Eine Haftentlassung ist Angelegenheit der Justiz, für Asylverfahren ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig.
Polizeipräsident Gerhard Pürstl hatte noch am Donnerstagabend – ehe die Strafhaft bekannt wurde – öffentlich erklärt, der Mann habe von 2016 bis zu seiner Festnahme nach den Messer-Attacken als U-Boot gelebt. Behördenintern räumt man eine “schiefe Optik” ein. “Der Präsident hat zu diesem Zeitpunkt nichts von der Strafhaft gewusst”, sagte ein Beamter, der nicht namentlich zitiert sein will, zur APA.
Der 23-Jährige ist am Freitagabend in eine Justizanstalt überstellt worden. Im Verlauf des Wochenendes wird über Verhängung der U-Haft entschieden.
APA/Red.