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Mutter in NÖ erstochen: 14-Jährigem drohen zehn Jahre Haft

Der Angeklagte sprach bisher vom Handeln in einem "Traumzustand".
Der Angeklagte sprach bisher vom Handeln in einem "Traumzustand". ©APA (Sujet)
Weil er seine Mutter erstochen haben soll, muss sich ein 14-Jähriger am kommenden Dienstag wegen Mordes verantworten. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Mordanklage gegen 14-Jährigen
55-Jährige starb durch Herzdurchstich
Jugendlicher war zurechnungsfähig
Schule war "in Sorge"
14-Jähriger bestritt Mordvorsatz
Mordalarm in Kirchschlag

Ein 14-Jähriger muss sich am kommenden Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten. Dem Jugendlichen wird vorgeworfen, seine Mutter im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) erstochen zu haben. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Der Angeklagte sprach bisher vom Handeln in einem "Traumzustand".

Mutter bat 14-Jährigen um Hilfe: Sohn stach zu

Im Mittelpunkt des eintägigen Prozesses werden die Geschehnisse vom 22. Juli stehen. Der 14-Jährige soll zugestochen haben, nachdem er mit seiner Mutter in der Küche in einen Streit geraten war. Gerichtsangaben zufolge benötigte die Frau Hilfe am PC, ihr Sohn wollte aber weiterschlafen.

Nachdem die Mutter dem 14-Jährigen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich dem Jugendlichen in den Weg gestellt hatte, soll der Beschuldigte die Frau mit einem Küchenmesser attackiert haben.

Frau starb an Herzdurchstich

Dem Obduktionsergebnis zufolge starb die Mutter an einem Herzdurchstich. Der Angeklagte meldete den Vorfall selbst via Notruf der Polizei. Er bestritt bei der Einvernahme einen Tötungsvorsatz, gab zu Protokoll, sich in einer Art "Traumzustand" befunden zu haben.

Die alleinerziehende Frau - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei "völlig unvorhersehbar" gewesen, hieß es später.

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wird der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt. Der Teenager ist laut einem Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann zurechnungsfähig, eine entwicklungsbedingte verzögerte Reife liegt nicht vor.

(APA/Red)

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