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Mutter in Kirchschlag getötet: Schule des 14-Jährigen war "in Sorge"

Die Bluttat ereignete sich in Kirchschlag in Niederösterreich.
Die Bluttat ereignete sich in Kirchschlag in Niederösterreich. ©APA/THOMAS LENGER
Jener 14-Jährige, der in Kirchschlag seine Mutter erstochen haben soll, ist in der Schule zuletzt durch Abwesenheiten aufgefallen. Auch die Schule sei aufgrund der Fehltage "in Sorge" gewesen.
14-Jähriger bestritt Mordvorsatz
Frau starb durch Herzdurchstich
Jugendlicher soll Mutter erstochen haben

Laut Kinder- und Jugendhilfe waren die Fehltage "überdurchschnittlich hoch". Der Beschuldigte wurde mittlerweile in die Justizanstalt Gerasdorf am Steinfeld überstellt, bestätigte sein Verteidiger einen "Kurier"-Bericht.

Schule des 14-Jährigen sei "in Sorge" gewesen

Peter Rozsa, der stellvertretende Leiter der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich, teilte am Freitag auf APA-Anfrage die Ergebnisse des Berichts der zuständigen Sozialarbeiterin mit. Darin werde festgestellt, dass die Schule des Jugendlichen aufgrund der Fehltage "in Sorge" gewesen sei, auch der Lernerfolg habe nachgelassen. Erhebungen zu den Hintergründen seien durch die Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen worden, zum Zeitpunkt der Bluttat aber noch nicht abgeschlossen gewesen.

Wie bereits zuvor betonte Rozsa, dass es zur getöteten Mutter "losen Kontakt" seitens der Behörde gegeben habe. Auch von finanziellen Unterstützungen des 14-Jährigen im schulischen Bereich durch die Kinder- und Jugendhilfe, etwa bei Skikursen, berichtete der stellvertretende Leiter.

Nach der Überstellung des Beschuldigten von Wiener Neustadt in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf am Steinfeld sei das "nächste Faktum" im Ermittlungsverfahren nun das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten, sagte Verteidiger Ernst Schillhammer zur APA. Mit einem Ergebnis rechnete der Jurist in "vier bis fünf Wochen".

Expertise um verzögerte Reife des 14-Jährigen

Kernpunkt der Expertise sei die Frage nach der verzögerten Reife des 14-Jährigen, betonte Schillhammer. Die Voraussetzungen dafür sind in Paragraf vier des Jugendgerichtsgesetzes geregelt. Ist ein Jugendlicher "aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln", dann ist er demnach nicht strafbar. Im Falle eines Gutachtens, das dem 14-Jährigen eindeutig die fehlende Reife bescheinigt, sei das Verfahren einzustellen, erklärte der Jurist. Bestehe hinsichtlich des Zustands des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt "eine Zweifelsfrage", dann sei diese "vor dem Geschworenengericht zu klären", hielt Schillhammer fest.

Der Beschuldigte soll seine etwa 55 Jahre alte Mutter am Montag mit einem Küchenmesser getötete haben. Die Frau starb laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis infolge eines Herzdurchstichs. Außerdem erlitt das Opfer Wunden an Nacken und Hinterkopf. Der Jugendliche machte bei der Einvernahme umfassende Angaben zum Geschehen, bestritt der Staatsanwaltschaft zufolge jedoch einen Mordvorsatz.

(APA/Red)

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