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Mordprozess Flora A.: Angeklagter wurde freigesprochen

Der Angeklagte wurde am Donnerstag freigesprochen.
Der Angeklagte wurde am Donnerstag freigesprochen. ©BPD Wien/ APA
Ein 45-Jähriger wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht von dem Verdacht, seine Lebensgefährtin Flora A. vor zwei Jahren bei lebendigem Leib verbrannt zu haben, freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Die Geschworenen entschieden in dem Indizienprozess mit 7:1 Stimmen zugunsten des 45-Jährigen. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

“Ein Mörder freigesprochen”

Staatsanwalt Leopold Bien machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er den Angeklagten weiterhin mit Sicherheit für den Täter hält. Auch die Entscheidung des Richtersenats, den 45-Jährigen am zweiten Verhandlungstag aufgrund relativierender Zeugenaussagen zu enthaften, könne er nicht nachvollziehen, da sich an den Fakten nichts geändert habe. “Wenn es heute einen Freispruch gibt, dann wird ein Mörder freigesprochen.”

Freispruch wurde erwartet

Der Freispruch war von zahlreichen Prozessbeobachtern jedoch erwartet worden, nachdem der 45-Jährige am zweiten Verhandlungstag überraschend vom Richtersenat (Vorsitz Andreas Böhm) enthaftet worden war. Zeugen hatten ihre zunächst belastenden Angaben relativiert. So wichen ein Lokalbesitzer und dessen Kellnerin recht deutlich von der Behauptung des Staatsanwalts ab, der 45-Jährige habe den beiden suggeriert, am Tag des Verschwindens seiner Freundin zeitig bei ihnen im Lokal gewesen zu sein, um sich so ein falsches Alibi zu verschaffen. Ein Arbeitskollege wiederum, dem der Baumeister angekündigt haben soll, er werde Flora töten und sie “verschwinden lassen”, stellte im Zeugenstand fest, er habe diese Äußerung nicht ernst genommen.

Bien machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er den Angeklagten weiterhin mit Sicherheit für den Täter hält: “Wenn es heute einen Freispruch gibt, dann wird ein Mörder freigesprochen.” Es sei gesichert, dass die Überwurfdecke, deren Überreste bei der Leiche in der Slowakei gefunden worden waren, die “Klammer zwischen der Wohnung und der Tat sei”. Daraus ergebe sich zwingend, dass der Täter Zugang zu diesen vier Wänden gehabt haben muss, was für irgendwelche Schlepper oder andere angebliche Verdächtige nicht zutrifft.

Mordfall Flora A.

In der Nacht der Tat, am 16. Oktober 2010, hatten sich in der Wohnung nur drei Personen aufgehalten: Flora A., der Angeklagte sowie der Bruder des Opfers. “Flora wird sich nicht selbst stranguliert und angezündet haben, der Bruder hat geschlafen, was auch der Angeklagte bestätigt – also bleibt nur er selbst”, argumentierte Bien. “Wenn zwei Personen in einem Raum sind und nur einer kommt lebend heraus, wer soll der Mörder gewesen sein?”

Dazu käme noch, dass Flora A., wenn sie – wie vom 45-Jährigen behauptet – die Wohnung verlassen habe, um im nahegelegenen Cafe die Abrechnung zu machen, es nur ein Zeitfenster von fünf Minuten gegeben habe, um die Kellnerin von der Mariahilfer Straße zu entführen. Sie habe aber die Decke laut dem Angeklagten nicht dabei gehabt. Und diese hypothetischen Täter hätten danach in die Wohnung eindringen und die Decke holen müssen. “Das widerspricht wohl jedem gesunden Menschenverstand”, sagte Bien. Gegen den Bauingenieur würde auch sprechen, dass er ein Motiv habe und zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht dort gewesen war, wo er es angegeben habe.

“Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich glauben, dass der Herr Staatsanwalt in einem anderen Verfahren als ich war”, konterte Verteidiger Nikolaus Rast in seinem Schlusswort. Seiner Ansicht nach, wäre die Polizei entsprechenden Ermittlungsansätzen gegen andere Personen – etwa gegen den Ex-Ehemann Floras – nicht entsprechend nachgegangen. Es sei nur eindeutig gegen seinen Mandanten ermittelt worden. “Er ist schon vor einigen Tagen enthaftet worden, bereiten Sie seinem Martyrium nun endgültig ein Ende”, appellierte Rast erfolgreich an die Geschworenen. (APA)

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