19. September 2012 15:10; Akt.: 19.09.2012 15:22

Kellnerin bei lebendigem Leib verbrannt: Mordanklage gegen Ex-Freund

Diese Frau wurde bei lebendigem Leib verbrannt. Ihre Leiche fand man in Tschechien. Diese Frau wurde bei lebendigem Leib verbrannt. Ihre Leiche fand man in Tschechien. - © BPD Wien
Im November 2010 wurde die Leiche der gewaltsam ums Leben gekommenen Shqiponje Flora A. in einem Misthaufen in der Slowakei gefunden. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun gegen ihren Ex-Freund Anklage wegen Mordes erhoben. Er soll die Frau bei lebendigem Leib verbrannt haben.

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Gerhard N., der nach langwierigen Ermittlungen im vergangenen Juli in U-Haft genommen wurde, soll die 28-jährige Frau bei lebendigem Leib verbrannt haben. Konkret wirft Staatsanwalt Leopold Bien dem 45 Jahre alten, zuletzt bei ein Bauunternehmen als Teilzeitbeschäftigter tätigen Mann vor, am 16. Oktober 2010 seine damalige Freundin aufgrund “krankhafter Eifersucht” und des sich abzeichnenden Beziehungsendes getötet zu haben, “indem er sie zunächst mit einem um den Hals gelegten Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit strangulierte, ihr eine Plastiktasche über den Kopf stülpte, sie mit einer Decke bedeckte, mit Brandbeschleuniger übergoss und bei lebendigem Leib verbrannte, so dass der Tod durch Brandschock eintrat”.

Frau bei lebendigem Leib verbrannt

Wie die gebürtige Kosovarin Shqiponje Flora A. ums Leben kam, hat sich auf Basis des Obduktionsgutachtens und am Fundort der Leiche sichergestellter Spuren eruieren lassen. Der Gerichtsmediziner stellte fest, dass die 28-Jährige unmittelbar vor ihrem Tod noch Rußpartikel und Gase eingeatmet hatte, die sich bei der Verbrennung ihres eigenen Körpers gebildet hatten. Einen hieb- und stichfesten Sachbeweis gegen den 45-jährigen enthält die Anklage allerdings nicht. Der Staatsanwalt verweist auf mehrere Indizien, die seiner Ansicht nach “schlüssig und widerspruchsfrei” für die Täterschaft des Mannes sprechen. So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in die die 28-Jährige eingewickelt worden war. Da an der Decke Leichenfett haftenblieb, ist laut Anklage davon auszugehen, dass sie und die Frau zeitgleich angezündet wurden.

Ex-Freund und Bruder als Verdächtige

Für den Staatsanwalt kommen als Täter daher nur Personen in Betracht, die sich am Morgen des Verschwindens der Frau in ihrer Wohnung befunden und Gelegenheit hatten, die Decke mitzunehmen. Das war neben Gerhard N. noch ein Bruder der 28-Jährigen, den Shqiponje A. kurz zuvor bei sich aufgenommen hatte. Für den Ankläger scheidet der Verwandte als Verdächtiger aus, da er in den Augen des Staatsanwalts kein Motiv gehabt hätte, seine Schwester umzubringen, und zum Zeitpunkt ihres Verschwindens geschlafen haben soll.

“Die Suppe ist sehr dünn”, hatte Nikolaus Rast, der Verteidiger von Gerhard N., bereits unmittelbar nach dessen Festnahme erklärt. Es gebe “nichts, was auf seine Täterschaft hindeutet. In Wahrheit tappt die Polizei weiter im Dunkeln”, so Rast gegenüber der APA. Der Anwalt brachte die Bluttat mit möglichen mafiösen Hintergründen in Zusammenhang. Der Bruder der Getöteten habe sich illegal nach Österreich bringen lassen und sei den Schleppern das dafür in Rechnung gestellte Geld schuldig geblieben. Möglich, dass die Schwester von diesen Leuten verschleppt wurde, um die Familie unter Druck zu setzen, endlich die offenen Schulden zu bezahlen.

Noch kein Termin für Mordprozess

Für den Ankläger wird Gerhard N. weiters dadurch belastet, da dieser versucht haben soll, sich für den Morgen des 16. Oktober, an dem er seine damalige Freundin in der Slowakei getötet haben soll, ein falsches Alibi zu verschaffen, indem er vorgab, um 7.00 Uhr in einem Lokal in Wien gesehen worden zu sein. Der Staatsanwalt unterstellt dem 45-Jährigen weiters “Bestrebungen, Beweismittel zu beseitigen”.

Wann der Indizienprozess stattfinden wird, steht noch nicht fest. Die Verhandlung wird Richter Andreas Böhm leiten.

(APA/Red)



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