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Mordprozess Flora A. in Wien: Angeklagter auf freien Fuß gesetzt

Frau verbrannt: Angeklagter enthaftet
Frau verbrannt: Angeklagter enthaftet ©APA
Wende im Mordprozess Flora A. in Wien: Der 45-jährige Angeklagte wurde auf freien Fuß gesetzt. Die Zeugen dürften den Mann entlastet haben.
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Im Wiener Landesgericht ist am Donnerstag, den 15. November der Mordprozess um die auf einem Acker östlich von Bratislava verbrannte Shqiponje Flora A. fortgesetzt worden. Zahlreiche Angehörige der zum Todeszeitpunkt 28-jährigen Frau sagten im Verfahren gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten aus, der sie am Morgen des 16. Oktober 2010 unter einem Vorwand zu einer Autofahrt in die Slowakei überredet haben soll.

Im Laufe des Tages gab es dann eine spektakuläre Wende im Mordprozess um die auf einem Acker östlich von Bratislava verbrannte Shqiponje Flora A.: Der 45-jährige Lebensgefährte der Frau, der diese laut Anklage bei lebendigem Leib angezündet haben soll wurde enthaftet.

Fall Flora A.: Angeklagter auf freien Fuß

Wie berichtet, wurde am Donnerstagnachmittag der Prozess fortgesetzt und im Zuge der Befragungen wurde der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht gab nach der Einvernahme zahlreicher Zeugen einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Nikolaus Rast Folge. Einige Zeugen hatten ihre bisherigen, den Angeklagten belastenden Angaben relativiert. Für das Schwurgericht war damit kein dringender Tatverdacht mehr gegeben, der die Aufrechterhaltung der U-Haft gerechtfertigt hätte.

So wichen ein Lokalbesitzer und dessen Kellnerin doch recht deutlich von der Behauptung des Staatsanwalts ab, der 45-Jährige habe den beiden suggeriert, am Tag des Verschwindens seiner Freundin zeitig bei ihnen im Lokal gewesen zu sein, um sich so ein falsches Alibi zu verschaffen. Ein Arbeitskollege wiederum, dem der angeklagte Baumeister angekündigt haben soll, er werde Flora töten und sie “verschwinden lassen”, stellte im Zeugenstand fest, er habe diese Äußerung nicht ernst genommen.

Kein dringender Tatverdacht gegen Angeklagten

Für das Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm) war damit kein dringender Tatverdacht mehr gegeben, der die Aufrechterhaltung der U-Haft gerechtfertigt hätte. Die Familie der 28-Jährigen soll angeblich Kontakt zur Schlepper-Mafia gehabt haben, Shqiponje Flora A. selbst aus einer Scheinehe offene Schulden. Außerdem hatte die 28-Jährige dem Vernehmen nach bis zuletzt kein gutes Einvernehmen mit ihrem Ex-Mann, der als strenggläubiger Moslem ihren westlichen Lebensstil nicht guthieß.

Der Prozess, in dem es für den 45-Jährigen um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang geht, wird am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

(Red./APA)

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