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Mordanklage nach Tötung von 83-Jähriger in Gloggnitz

Auf offener Straße kam es zur tödlichen Messerattacke.
Auf offener Straße kam es zur tödlichen Messerattacke. ©APA/GERHARD ZWINZ
Jener 38-Jährige, der im August eine Pensionistin in Gloggnitz mit einem Messer tödlich verletzt haben soll, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Beschuldigter ist zurechnungsfähig
Messerattacke traf die Falsche
Verdächtiger gesteht Tat
Mordalarm in Gloggnitz

Gegen einen 38 Jahre alten Mann, der im August in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) eine 83-Jährige erstochen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Mordanklage erhoben. Beantragt wurde zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, teilte Sprecher Erich Habitzl auf Anfrage mit.

Ein Prozesstermin wird Gerichtsangaben zufolge frühestens im Jänner feststehen.

38-Jähriger verwechselte Opfer mit ehemaliger Arbeitgeberin

Der Beschuldigte - ein rumänischer Staatsbürger - soll die Niederösterreicherin am 16. August auf offener Straße von hinten mit einem Messer attackiert haben. Der Mann war als Hilfskraft auf einem Pferdehof in der Region beschäftigt, soll aber seine Stelle verloren haben. Er war geständig und gab laut Staatsanwaltschaft an, das Opfer mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin verwechselt zu haben.

Nach der Festnahme hatte der Rumäne mitgeteilt, dass er 2006 in seinem Heimatland einen Mann getötet habe und deswegen zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, aber vorzeitig aus der Haft entlassen worden sei. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine europäische Strafregisterauskunft an und verifizierte, dass der Beschuldigte in Rumänien wegen Mordes verurteilt worden war.

Beschuldigter laut Gutachten zurechnungsfähig: Mordanklage

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der 38-Jährige zurechnungsfähig, aber gefährlich. Beantragt wurde daher die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch.

(APA/Red)

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