MNS-Pflicht: Gesichtsvisiere ab sofort verboten

Die derzeit geltende Corona-Verordnung beinhaltet ein Verbot sogenannter "Face-Shields". Überall, wo in Österreich Maskenpflicht gilt, werden sie seit 7. November als Schutzvorrichtung nicht mehr anerkannt.
Covid-Verordnung: Plastikvisiere seit dem 7. November verboten
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, wozu auch unterirdische Passagen zählen, ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Veranstaltungen, egal ob in Hallen oder im Freien sowie auf Bahnhöfen, Haltestellen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hintergrund des Verbots ist eine Studie, die aufzeigt, dass insbesondere Gesichtsvisiere keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben. Auch Kinn-Visiere sind davon betroffen.
Wer sich darauf beruft, aus gesundheitlichen Gründen keine Schutzmaske tragen zu können, muss ein Attest eines in Österreich zugelassenen Arztes vorlegen. Kinder bis sechs Jahre sind ausgenommen.
(APA/Red)