Rund 2,6 Millionen Euro erstreitet die Mietervereinigung Wien jährlich für ihre Mitglieder in mietrechtlichen Verfahren zurück. Anders als bei den diversen Prozessfinanzierern werden nicht nur Mietzins-, sondern auch Kautions- oder Betriebskostenverfahren direkt von den ExpertInnen der Mietervereinigung geführt und das gesamte zurückerstrittene Geld darf von den MieterInnen behalten werden. 95 % aller geführten Verfahren werden gewonnen.
Mietervereinigung Wien prüft Miete auch von Nicht-Mitgliedern
Im Rahmen einer eigenen Woche zum Thema “Mietzins” können von 20. bis 24. März 2017 (Mo und Mi 9-18 Uhr, Di und Do 9-16 Uhr, Fr 9-13 Uhr) auch Nicht-Mitglieder kostenlos ihre Miethöhe überprüfen lassen. Denn 90 % aller Mieten in Altbauwohnungen sind zu hoch! Bei unbefristeten Verträgen ist ein Vorgehen gegen eine zu hohe Miete binnen drei Jahren ab Mietvertragsabschluss möglich, bei befristeten Mietverträgen bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Mietzinswoche: First come, first served
Die ExpertInnen der Mietervereinigung Wien überprüfen im Rahmen der Mietzinswoche die Miethöhe und klären über Chancen und Risiken eines Verfahrens auf. Mitzubringen ist nur der Mietvertrag, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es gilt das first come, first served-Prinzip. Die Überprüfungen finden im Servicecenter der Mietervereinigung Wien statt. Für jeden überprüften Mietzins erhalten MieterInnen ein kleines Geschenk.
Mietzinswoche der Mietervereinigung Wien
20. bis 24. März 2017
Servicecenter der Mietervereinigung Wien
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Telefonische Auskunft unter 050 195
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