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Zu hohe Mieten in Wien: So bekommen Sie bares Geld zurück

Zahlen Sie zu viel Miete? Dagegen kann man etwas tun
Zahlen Sie zu viel Miete? Dagegen kann man etwas tun ©BilderBox.com (Sujet)
Einer der belastendsten Posten bei den Fixkosten der Wienerinnen und Wiener ist bekanntlich die Miete. Viele zahlen zuviel - und wissen es nicht einmal. VIENNA.at hat sich angesehen, wie man auf eigene Faust oder mit Unterstützung zu viel bezahlte Miete in Wien zurückbekommen kann.
Altbauwohnungen oft zu teuer
Kritik am Wiener Mietenrechner
Was darf die Hausverwaltung?

Die Miete von Altbauwohnungen ist gesetzlich durch die Richtwert-Grenzen geregelt. Und auch in Neubauwohnungen darf der Vermieter in Wien keine Miete in beliebiger Höhe verlangen. Doch welcher Laie kennt sich damit schon aus? Mietzinsrechner helfen herauszufinden, ob ein Anspruch besteht, Mietervereinigungen beraten einen und Online-Portale wie MieteRunter und mietenchecker.at erstreiten sogar gegen Provision zuviel bezahltes Geld. VIENNA.at hat sich die Möglichkeiten für Betroffene angesehen.

Rasch Klarheit erhalten – mit dem Mietenrechner der Stadt Wien

Wer grundsätzlich wissen möchte, ob er für seine Wohnung – ob Altbau oder nicht – zu viel Miete bezahlt, kann das mit dem Mietenrechner der Stadt Wien (auch als App verfügbar) einfach und schnell überprüfen. Man macht Angaben zu Adresse, Bezugsdatum, Wohnungsgröße, Kategorie, Lage, Vorhandensein von Extras wie Lift, Freiflächen, Keller und Co. und erhält danach Auskunft, in welcher Höhe die Miete unter diesen Bedingungen ungefähr sein darf.

Am Ende erhält man den Hinweis: “Sollte nun der Richtwertzins Ihrer monatlichen Mietzinsvorschreibung wesentlich von dem über www.mietenrechner.wien.at errechneten Richtwertzins abweichen, empfiehlt es sich in jedem Fall, Ihren individuellen Mietzins in einer der Servicestellen der Stadt Wien oder durch eine Mieterschutzorganisation überprüfen zu lassen.”

Damit ist also nur der erste Schritt auf dem Weg zur Zurückholung zuviel bezahlter Miete getan. Mit der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) stellt die Stadt Wien eine unabhängige Service- und Beratungsstelle im Bereich der Mietzinsüberprüfungen zur Verfügung.

Mietervereinigungen helfen – kosten aber Mitgliedsbeitrag

Auf dem Gebiet der zu erstreitenden niedrigeren Miete sind zahlreiche Mieterschutzorganisationen aktiv, die jedoch einen Mitgliedsbeitrag verlangen, damit sie tätig werden – etwa der Mieterschutzverband Wien. Die dort zu entrichtenden Mitgliedstarife betragen aktuell für das Jahr 2017 eine Beitrittsgebühr von 68 Euro sowie einen Jahresbeitrag von 102,10 Euro.

Mietervereinigungen wie der Mieterschutzverband Wien beraten ihre Mitglieder telefonisch, per E-Mail oder in persönlichen Besprechungen und vertreten Betroffene zwar kostenlos, doch muss man das gesamte Prozessrisiko sowie dabei entstehende Kosten selbst tragen. Wem dies zu riskant ist, und wer sichergehen möchte, dass er nicht auf teuren Prozesskosten sitzen bleibt und am Ende auch noch draufzahlt, anstatt bei der Miete Geld zurück zu bekommen, der kann sich bei der Rückforderung von Unternehmen wie MieteRunter und mietenchecker.at helfen lassen.

MieteRunter: Geld zurück für Altbau-Mieter

Das Unternehmen MieteRunter prüft seit Herbst 2013 kostenlos Ansprüche von Mietern in Altbauwohnungen hinsichtlich etwaiger Rückforderungen von zu viel bezahlter Miete. Dieses Problem ist typisch für Wien, weiß Christian Pultar, Geschäftsführer von MieteRunter: “Das Problem mit dem Mietrechtsgesetz ist schon ein Wiener Problem, weil Wien sehr niedrige Richtwerte hat und solange der Wohnraum knapp ist finden Vermieter trotzdem Leute, die zum Zahlen der höheren Miete bereit sind.”

MieteRunter setzt Anwälte ein, um die Interessen der Klienten durchzusetzen, und trägt das gesamte Kostenrisiko. Kosten entstehen für die Mieter nur im Erfolgsfall: Gibt es Geld zurück, müssen die Mieter 30 Prozent vom erstrittenen Betrag abgeben. Der Vorteil liegt jedoch auf der Hand – zahlen Betroffene doch künftig weniger Miete.

Besonders zahlt sich dies bei befristeten Mietverhältnissen aus – denn der Anspruch auf Rückforderung von zu viel bezahltem Mietzins verjährt bei unbefristeten Verträgen drei Jahre ab Vertragsabschluss. Bei befristeten Verträgen kann dagegen während der gesamten Befristungsdauer und darüber hinaus sechs Monate nach Auszug der Anspruch geltend gemacht werden.

mietenchecker.at: Ebenfalls Prämie von 30 Prozent im Erfolgsfall

Praktisch dasselbe Finanzierungssystem mit der Erfolgsprämie in der Höhe von 30 Prozent hat auch das Online-Portal mietenchecker.at. Dieses ist seit Sommer 2014 aktiv, beschränkt sich im Gegensatz zu MieteRunter aber auf die Bundeshauptstadt.

Mittels “Geld-Zurück-Rechner” lässt sich auf deren Website rasch eruieren, ob ein Anspruch auf Mietreduktion bestehen könnte, und ist das der Fall, organisiert mietenchecker.at die Mietreduktion und finanziert sämtliche Verfahrensschritte.

Mittel und Wege, sich in Wien zu viel bezahlte Miete zurück zu holen, gibt es also einige – VIENNA.at wünscht allen Betroffenen viel Erfolg dabei, zu ihrem Recht zu kommen!

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