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Lockdown-Lockerung im Hauptausschuss genehmigt

Die angekündigte Lockerung des Lockdowns wurde genehmigt.
Die angekündigte Lockerung des Lockdowns wurde genehmigt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Der Hauptausschuss des Nationalrates hat Donnerstagabend die angekündigte Lockerung des Corona-Lockdowns ab 8. Februar genehmigt.
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Für die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegte Verordnung stimmten nur die beiden Regierungsparteien. Die Opposition war geschlossen, aber aus unterschiedlichen Gründen dagegen.

Handel und Dienstleister öffnen unter strengen Corona-Auflagen

Damit können Handel, Museen, Büchereien oder Zoos ab 8. Februar unter Auflagen (FFP2-Masken, 20 m2 pro Kunde/Besucher) wieder aufsperren. Auch körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen wieder besucht werden, allerdings unter Vorlage eines negativen Testergebnisses.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur noch nachts zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr. In Kraft ist die neue Verordnung vorerst bis 17. Februar; der Hauptausschuss kann freiheitsbeschränkende Maßnahmen nur für maximal zehn Tage zulassen.

Opposition stimmte aus unterschiedlichen Gründen dagegen

Die SPÖ stimmte gegen die Verordnung, weil sie das Risiko für zu hoch hält - seien doch die Infektionszahlen zu hoch und die Impfzahlen zu niedrig. NEOS halten die Verordnung für juristisch schlecht und sehen wichtige Fragen noch offen. Die FPÖ lehnt nicht die Lockerung, sondern den Lockdown an sich ab.

(APA/Red)

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