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"Lockdown für Ungeimpfte" ab Montag in Österreich

Die Impfangebote wurden auch am Samstag regelrecht überrannt.
Die Impfangebote wurden auch am Samstag regelrecht überrannt. ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Der "Lockdown für Ungeimpfte" in Österreich ist fix und soll bereits am Montag in Kraft treten. Die einzelnen Bundesländer können selbst jedoch noch nachschärfen, sie beraten am Sonntagvormittag. Eine Pressekonferenz wird zu Mittag erwartet.
Regeln für Wien

Der "Lockdown für Ungeimpfte" soll in der Nacht auf Montag österreichweit in Kraft treten. Das geht aus dem der APA vorliegenden Entwurf für die 5. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung hervor. Damit dürfen Österreicherinnen und Österreicher ohne 2G-Nachweis ihre Wohnung nur aus den schon von früheren Corona-Lockdowns bekannten Gründen verlassen - also etwa für notwendige Besorgungen, den Weg zur Arbeit oder zur körperlichen und psychischen Erholung. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf.

Von den Ausgangsbeschränkungen betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen zu können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Schon bisher waren sie von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist für Ungeimpfte nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden.

Bund gibt Mindestmaßnahmen des Lockdowns für Ungeimpfte vor

Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen bilden einen Mindestrahmen, die Länder können strengere Regeln erlassen. Am Sonntag beraten die Landeshauptleute mit der Bundesregierung in einer Videokonferenz über Maßnahmen zur Eindämmung der aktuell stark steigenden Infektionszahlen. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen zur "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt.

PCR-Test für Einmal-Geimpfte

Keinen 2G-Nachweis vorlegen müssen Kinder unter zwölf Jahren sowie schwangere Frauen. Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels "Zweitstich" noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test "freitesten".

Weiterhin möglich sein wird jedenfalls der Weg zur Impfung, wie es im Entwurf heißt. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" wird möglich sein.

Nationalrat muss Sonntagabend zu Lockdown zustimmen

Formal muss die Verordnung am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet werden. Angesichts der türkis-grünen Koalitionsmehrheit gilt das aber als gesichert. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden.

(APA/red)

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