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Landtagswahlen: Wahlkarten können in Salzburg und Tirol schon beantragt werden

Ab sofort können die Wahlkarten für die Landtagswahlen in Tirol und Salzburg beantragt werden.
Ab sofort können die Wahlkarten für die Landtagswahlen in Tirol und Salzburg beantragt werden. ©APA
Die Vorbereitungen für die anstehenden Landtagswahlen in Tirol (28. April) und Salzburg (5. Mai) laufen auf Hochtouren. Schon jetzt können für die Briefwahl die Wahlkarten beantragt werden.
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Die Wahlkarten werden jeweils bei der Gemeindewahlbehörde beantragt, in der deren Wählerevidenz der Stimmberechtigte eingetragen ist. Unterschiedlich werden die Bürger behandelt, die nicht mehr in Österreich wohnen: Auslandstiroler sind wahlberechtigt, Auslandssalzburger nicht.

Landtagswahlen in Tirol und Salzburg: Wahlkarten beantragen

Wer jetzt schon eine Wahlkarte bestellt, muss sich allerdings noch gedulden. Denn zugestellt werden können sie erst, wenn die Stimmzettel gedruckt werden können – also wenn klar ist, wer kandidiert. Das wird in beiden Bundesländern am 8. April der Fall sein. In Tirol (wo auch Vorzugsstimmen auf Landesebene möglich sind), werden dann die Landeswahlvorschläge verlautbart, in Salzburg (wo Vorzugsstimmen nur im Wahlkreis möglich sind) die Bezirkswahlvorschläge.

Keine Nachfrist bei Briefwahl

Beantragt werden können die Wahlkarten bis wenige Tage vor der Wahl. Wobei Briefwähler – wie schon bei der Volksbefragung – sich darauf einstellen müssen, dass die Nachfrist gestrichen wurde. Die Wahlkarte muss in beiden Ländern de facto am Freitag vor der Wahl bei den Behörden eingelangt sein. Salzburger können mit Wahlkarte nicht nur per Brief bzw. am 5. Mai in einem “fremden” Wahllokal abstimmen, sondern auch am Samstag vor der Wahl. Zwischen 8.00 und 17.00 Uhr kann die Wahlkarte an diesem Tag im “eigenen” Wahllokal abgegeben werden.

In Tirol kann die Wahlkarte – allerdings nur bis Freitag, 26. April – nicht nur bei den Wahlbehörden abgegeben werden, sondern bei jedem Gemeindeamt im Lande während der üblichen Amtsstunden. Eine Besonderheit im Tiroler Wahlrecht ist, dass auch Auslandstiroler (die nicht länger als zehn Jahre vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz im Lande aufgegeben haben) an der Landtagswahl teilnehmen können. Seit der großen Wahlrechtsreform 2007 können die Bundesländer ihre Auslandsbürger mitbestimmen lassen. Neben Tirol haben das bisher aber nur Niederösterreich und Vorarlberg genützt.

Alle Infos zur Landtagswahl in Tirol und der Wahl in Salzburg.

(APA)

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