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Lagerhallen-Mord: Prozess endet mit lebenslänglich und 20 Jahren Haft

Der Lagerhallen-Mord-Prozess endete mit Schuldsprüchen
Der Lagerhallen-Mord-Prozess endete mit Schuldsprüchen ©APA
Am Mittwochabend endete der Prozess um den sogenannten Wiener Lagerhallen-Mord mit zwei Schuldsprüchen: Während der Schütze zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, erhielt die Ehefrau des Opfers 20 Jahre.
Der letzte Prozesstag
Belastungszeugen am Wort
Zusammenbruch vor Gericht
Ehefrau und Cousin angeklagt
Der Prozess in Wien

Am Ende des Lagerhallen-Mordes stehen zwei Schuldsprüche und Urteile wegen Mordes: Die Witwe des am 11. Februar 2011 in Wien-Donaustadt erschossenen Sasa S. wurde zu 20 Jahren, ihr 37 Jahre alter Cousin zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lagerhallen-Mord: Doch keine Anstiftung?

Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass er entgegen seiner Unschuldsbeteuerungen aus einer Entfernung von einem halben Meter dem 36-Jährigen am Abend des 11. Februar 2011 hinterrücks einen Kopfschuss versetzt hatte.

Die 42 Jahre alte Frau wurde wegen Beteiligung, nicht aber – wie von der Anklage angenommen – als Anstifterin verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Gericht (Vorsitz: Georg Olschak) die “sorgfältige Planung” sowie die “heimtückische Begehungsweise” als besonders erschwerend.

Die Urteilsverkündung, bei der aus Sicherheitsgründen nicht weniger als elf Justizwachebeamte, eine Ärztin des Landesgerichtlichen Gefangenenhauses sowie ein Sanitäter zugegen waren, verlief ohne Zwischenfälle. Auch die Witwe, die während des Verfahrens oftmals in Tränen ausgebrochen und einmal mit einem Weinkrampf zusammengebrochen war, bewahrte die Fassung.

Schwierige Ehe zwischen Mittäterin und Opfer

Laut Anklage soll die Ehe zwischen Sasa S. und seiner Frau, die sich im Sommer 2006 kennengelernt und bereits im Oktober desselben Jahres geheiratet hatten, sehr schlecht verlaufen sein. Der Mann habe sich am Ende eine eigene Wohnung suchen wollen und in diesem Zusammenhang befürchtet, ihm könne etwas “zustoßen”, falls er sich von seiner Frau löse.

Im Dezember 2010 sollen die 42-Jährige und ihr Cousin begonnen haben, ein Mordkomplott gegen den Ehemann zu schmieden. Dem Staatsanwalt zufolge erwarb der Cousin zu diesem Zweck eine Pistole. Er soll von der Ehefrau ein “Kopfgeld” von 40.000 Euro versprochen bekommen und außerdem die Zusicherung erhalten haben, nach geglückter Tat auch die insgesamt drei Fahrzeuge des Opfers verkaufen und damit zu Geld machen zu dürfen.

Sasa S. aus dem Hinterhalt ermordet

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde Sasa S. in einer Lagerhalle am Agavenweg, in der er alte Elektrogeräte reparierte, um diese in Serbien gewinnbringend zu verkaufen, in einen Hinterhalt gelockt und von dem 37-jährigen Mann, der ihm zuvor regelmäßig beim Arbeiten geholfen hatte, hinterrücks erschossen. Der Cousin und die Witwe hatten während der mehrtägigen Verhandlung stets betont, am Abend des 11. Februar zwar am Tatort gewesen zu sein. Doch Sasa S. habe noch gelebt, als sie das Gelände verließen. Mit dem Mord hätten sie nichts zu tun.

Nach ihrer Festnahme, die rund drei Wochen nach der Bluttat erfolgt war, hatte die Witwe allerdings in einer ausführlichen polizeilichen Einvernahme ein Geständnis abgelegt. Sie gab zu, ihr Cousin habe ihr vorgeschlagen, auf ihren Mann zu schießen. In der Lagerhalle habe sie dann einen “Knall” gehört und “jetzt gewusst, dass er Sasa erschossen hat”, hatten die Kriminalisten im Polizeiprotokoll ihre Angaben festgehalten. Diese widerrief die Frau vor dem Schwurgericht, indem sie erklärte, sich habe sich damals in einem “Schock” befunden und deshalb nicht die Wahrheit gesagt.

Ehefrau durchaus zurechnungsfähig

Der Psychiater Werner Brosch bezeichnete diese Darstellung heute, Mittwoch, als “in psychiatrischer Hinsicht wenig plausibel”. In seinem Gutachten, in dem er der Frau volle Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte, ging er davon aus, dass ein Schockzustand allgemein die Reaktion auf ein plötzliches Ereignis sei. Eine wochenlang anhaltende Schockstarre sei mit den Erkenntnissen seiner Wissenschaft “nicht wirklich vereinbar”.

Die Urteile im Lagerhallen-Mord-Prozess sind nicht rechtskräftig, die Verteidiger erbaten Bedenkzeit.

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