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Prozess um Lagerhallen-Mord beendet

Prozessende um die Bluttat in einer Wiener Lagerhalle.
Prozessende um die Bluttat in einer Wiener Lagerhalle. ©apa
Die Geschichte hört sich an wie ein TV-Krimi: Einer 42-jährigen Frau wird vorgeworfen, bei ihrem 37 Jahre alten Cousin den Tod ihres Ehemanns Sasa S. "bestellt" zu haben, der am 11. Februar 2011 in Wien-Donaustadt erschossen wurde. Der Prozess endete nun am Mittwoch.
Ehefra und Cousin vor Gericht
Angeklagte brach vor Gericht zusammen
Der Prozess in Wien

Laut Anklage soll die Ehe zwischen Sasa S. und seiner Frau, die sich im Sommer 2006 kennengelernt und bereits im Oktober desselben Jahres geheiratet hatten, sehr schlecht verlaufen sein. Der Mann habe sich am Ende eine eigene Wohnung suchen wollen und in diesem Zusammenhang befürchtet, ihm könne etwas “zustoßen”, falls er sich von seiner Frau löse.

Im Dezember 2010 sollen die 42-Jährige und ihr Cousin begonnen haben, ein Mordkomplott gegen den Ehemann zu schmieden. Der Cousin soll von der Ehefrau ein “Kopfgeld” von 40.000 Euro versprochen bekommen haben, sowie die Zusicherung, nach der Tat auch die drei Fahrzeuge des Opfers verkaufen und damit zu Geld machen zu dürfen.

In Lagerhalle gelockt worden

Laut Anklage wurde Sasa S. in der Lagerhalle, in der er alte Elektrogeräte reparierte, um diese in Serbien gewinnbringend zu verkaufen, in einen Hinterhalt gelockt und von dem 37-Jährigen erschossen. Der Cousin und die Witwe hatten während der mehrtägigen Verhandlung stets betont, am Abend des 11. Februar zwar am Tatort gewesen zu sein. Doch Sasa S. habe noch gelebt, als sie das Gelände verließen. Mit dem Mord hätten sie nichts zu tun.

Nach ihrer Festnahme rund drei Wochen nach der Bluttat, hatte die Witwe allerdings in einer mehrstündigen polizeilichen Einvernahme ein Geständnis abgelegt. Sie gab zu, ihr Cousin habe ihr vorgeschlagen, auf ihren Mann zu schießen. In der Lagerhalle habe sie dann einen “Knall” gehört und “jetzt gewusst, dass er Sasa erschossen hat”, hielt das Polizeiprotokoll fest.

Dies widerrief die Frau vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak), indem sie erklärte, sich habe sich damals in einem “Schock” befunden und deshalb nicht die Wahrheit gesagt.

Der Psychiater Werner Brosch bezeichnete diese Darstellung heute, Mittwoch, als “in psychiatrischer Hinsicht wenig plausibel”. In seinem Gutachten, in dem er der Frau volle Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigte, ging er davon aus, dass ein Schockzustand allgemein die Reaktion auf ein plötzliches Ereignis sei. Eine wochenlang anhaltende Schockstarre sei mit den Erkenntnissen seiner Wissenschaft “nicht wirklich vereinbar”. 

(APA)

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