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Kurzarbeit kostet Firmen 100 Millionen Euro

Die Verrechnung von Kurzarbeit sei verbesserungswürdig.
Die Verrechnung von Kurzarbeit sei verbesserungswürdig. ©APA
Die Verrechnung der Kurzarbeit kostete Österreichs Unternehmen bis zu 100 Millionen Euro. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars schätzt den Mehraufwand für Personalverrechnung auf 50 Prozent.

Die Corona-Kurzarbeit ist für die Unternehmen ein gutes Modell, weil sie Arbeitsplätze erhalten können, allerdings verursacht die aufwendige Verrechnung den Unternehmen auch erhebliche Kosten. Der Mehraufwand für die österreichischen Betriebe bei der Personalabrechnung beläuft sich nach Berechnungen der Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars bisher auf 65 bis 70 Mio. Euro und könnte bis Ende Juni auf 100 Mio. Euro steigen, sagt Michael Dessulemoustier, Partner bei Mazars Austria.

Abrechnung erhöhte Arbeitsaufwand

"Wir haben festgestellt, dass die Abrechnung der Kurzarbeit den Arbeitsaufwand bei der Personalabrechnung um rund 50 Prozent erhöht hat", sagte Dessulemoustier am Freitag zur APA. Das sei deshalb der Fall, weil die Personalabrechnung doppelt durchgeführt werden müsse: "Es muss das Gehalt getrennt werden in einen Beihilfen-Anteil, der vom AMS finanziert wird, nämlich in Höhe der Ausfallsstunden, und in einen echten Gehaltsanteil, den das Unternehmen tragen muss."

Das Unternehmen könne außerdem nicht einfach pauschal schätzen, ob der Mitarbeiter 80, 85 oder 90 Prozent seines Nettoentgelts bekommt, sondern sei verpflichtet zu erheben, wie viele Ausfallsstunden tatsächlich angefallen sind - etwa in der Gastronomie, die ja nicht komplett geschlossen habe, sondern zum Teil auf Bestellung Speisen zum Mitnehmen anbiete.

Wirtschaftsprüfungskanzlei schätzt 100 Millionen Euro Mehrarbeit

"Das verursacht natürlich deutliche Mehrarbeit, und das geht jetzt schon in den zwölften Monat hinein. Etwa 50 Prozent Mehrarbeit kann man feststellen", so Dessulemoustier. "Wir haben hochgerechnet, was das für die Wirtschaft in Österreich angesichts der gemeldeten Personen in Kurzarbeit seit dem letzten März bedeutet. Derzeit kommen wir auf einen Wert von rund 65 bis 75 Mio. Euro. Bis Ende Juni kann dieser Wert auf bis zu 100 Mio. Euro steigen." Wie komplex das Thema sei, könne man unter anderem daran erkennen, dass der Kurzarbeits-Leitfaden des Arbeitsministeriums 146 Seiten umfasse.

Herausfordernd sei die Abrechnung der Kurzarbeit auch für die Hersteller der Personalverrechnungssoftware gewesen, die die neuen Bestimmungen in ihre Programme einarbeiten mussten. "Die Verteilung zwischen AMS-Anteil und Gehalt musste für jede Lohnart durchgeführt werden, also z.B. jeweils für Zulagen, variable Gehaltsbestandteile, Prämien oder Akontozahlungen auf Prämien."

Modell könnte einfacher sein

"Wir glauben, dass man das einfacher gestalten kann", sagt Dessulemoustier. Für künftige ähnliche Maßnahmen oder eine Verlängerung der Kurzarbeit für einzelne Betriebe sollte man die Personalverrechnung besser ganz normal durchführen und die Abrechnung für das AMS außerhalb der Personalverrechnung abwickeln, so der Vorschlag. "Ein ähnliches Modell gab es früher schon mit dem Beschäftigungsbonus für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, wo das AMS 50 Prozent der Lohnnebenkosten getragen hat, und das ist komplett außerhalb der Personalverrechnung gelaufen."

(APA/red)

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