AA

Kritik an Impfflicht für AMS-Jobs

Für manche Jobs verlangt das AMS eine Impfbestätigung.
Für manche Jobs verlangt das AMS eine Impfbestätigung. ©APA
Dass von manchen Arbeitssuchenden bei der AMS-Jobvermittlung ein Impfnachweis verlangt wird, sorgt für Aufregung. Laut Arbeitsminister Kocher hätten Arbeitnehmer aber keine Sanktionen zu befürchten.
Jobangebote können nicht abgelehnt werden

Dass Jobsuchende eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen können, wenn der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt, sorgt weiter für Aufregung. "In den letzten Wochen hat man immer mehr den Eindruck bekommen, dass Arbeitsminister (Martin) Kocher ein klares Feindbild hat - die Arbeitslosen", kritisierte heute der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer.

Er warnt davor, "die Entscheidung über die Einschränkung von Menschenrechten für Arbeitslose privaten Unternehmen zu überlassen". "Das Ministerium soll endlich für klare Regeln sorgen, so Kalliauer.

Kritik von den Freiheitlichen

Kritik kommt auch vom Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Matthias Krenn. Wobei er die Bedeutung der Corona-Schutzimpfung für die Überwindung der Pandemie betonte. "Das breite und mittlerweile niederschwellig verfügbare Impfangebot ist ein wichtiger Baustein, damit die wirtschaftliche Erholung auch im Herbst und Winter ungebrochen weitergehen kann", so Krenn. Allerdings brauche es eine Wahlfreiheit.

Mit Blick auf den Arbeitsmarkt befürchtet Krenn, dass eine "direkte oder indirekte Impfpflicht" in vielen Betrieben zu einer Personalfluktuation führen könnte, die die Betriebsfähigkeit einschränken oder gänzlich gefährden würde.

Keine Sanktionen für den Arbeitnehmer

Wobei Arbeitsminister Kocher (ÖVP) bereits gestern Nachmittag im Zuge der laufenden Diskussion auf Twitter noch einmal Stellung genommen hat: "Es muss immer verhältnismäßig und sachgerecht sein. Aber wenn ein AG jemanden ohne Impfung nicht einstellen möchte, gibt es ja idR auch keine Sanktion für den AN."

Weiters hieß es aus dem Arbeitsministerium zur APA: "Ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch kann im Einzelfall bei Personen vorliegen, die insbesondere im Gesundheits- bzw. Pflegebereich eine Beschäftigung suchen und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie - ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen - nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Arbeitsrechtlich gibt es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. Die Entscheidung, welche Impfungen für den Arbeitsantritt vorausgesetzt werden, obliegt dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Grundsätzlich gilt: Eine Beschäftigung ist im Regelfall auch dann zumutbar, wenn vom Arbeitgeber eine Impfung verlangt wird, sofern bei der betreffenden Person keine nachweislichen gesundheitlichen Gründe vorliegen, die eine Impfung ausschließen."

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Kritik an Impfflicht für AMS-Jobs
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen