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AMS-Jobangebote können nicht wegen Corona-Impfung abgelehnt werden

Das Ablehnen eines AMS-Jobangebots, weil eine Corona-Impfung verlangt wird, ist nicht möglich.
Das Ablehnen eines AMS-Jobangebots, weil eine Corona-Impfung verlangt wird, ist nicht möglich. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Jobsuchende können vom Arbeitsmarktservice vermittelte Jobangebote nicht ablehnen, weil der Arbeitgeber eine Corona-Schutzimpfung verlangt. Das AMS möchte jedoch niemanden zu einer Impfung zwingen.
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Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, hieß es aus dem Arbeitsministerium zum "Standard" (Onlineausgabe).

Verlangte Corona-Impfung ist kein Grund zum Ausschlagen eines Jobs

Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese Vorgehensweise hingewiesen. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben, etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten, hieß es vom AMS zum "Standard". In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.

Im Gesundheitsbereich Impfnachweis teilweise notwendig

Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe. Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. "So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden. Ob im Einzelfall Sanktionen möglich sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab", hieß es am Donnerstag vom Arbeitsministerium auf APA-Anfrage. Teilweise sei es derzeit im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen, etwa Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in manchen Bereichen auch für Hepatitis A und B.

Kopf: "AMS ist nicht berechtigt den Impfstatus zu erheben"

"Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen", schrieb AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag auf Twitter. "Nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium teilt das AMS mit, dass in jenen Fällen, in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird, die Prüfung einer Sanktion gem § 10 AlVG zu erfolgen hat", so Kopf. Das AMS kann im Einzelfall als Sanktion das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit sperren.

SPÖ und FPÖ kritisieren Vorgehensweise

SPÖ und FPÖ übten Kritik an der Vorgehensweise. "Damit wird zum nächsten Mal ein Versprechen von Sebastian Kurz gebrochen, das dieser erst vor wenigen Tagen im ORF-Sommergespräch abgegeben hat, nämlich dass es zu keiner Impfpflicht kommen wird", so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Die Menschen haben eingezahlt. Das ist ihr Geld aus einer Versicherung, in die sie zuvor eingezahlt haben", sagte Muchitsch in einer Aussendung. FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl ortet eine Ungleichbehandlung. "Das trifft gerade Frauen, die überproportional nicht geimpft sind, darunter vielleicht sogar etliche Alleinerzieherinnen", so Kickl. Man werde im Parlament "auf jeden Fall ein Anti-Diskriminierungsgesetz für ungeimpfte Menschen einbringen".

Arbeitssuche im Pflegebereich ohne Covid-Impfung "sanktionierbar"

"Ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch kann im Einzelfall bei Personen vorliegen, die insbesondere im Gesundheits- beziehungsweise Pflegebereich eine Beschäftigung suchen und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie - ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen - nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen", so das Arbeitsministerium.

(APA/Red)

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