Mit einer Lehrerin konnte man sich bereits außergerichtlich einigen. Im Fall ihrer Kollegin ist das Verfahren nun abgeschlossen worden. Das Urteil ergeht laut “Kurier” schriftlich. Im Wiener Stadtschulrat konnte man die Meldung am Mittwochnachmittag der APA vorläufig nicht bestätigen. Man habe diesbezüglich noch keine Informationen erhalten, so ein Sprecher. Ziel des Stadtschulrats war es gewesen, mit allen drei betroffenen Lehrerinnen einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. In diesem Fall dürfte ein solcher somit aber nicht zustande gekommen sein.
Verhandlung und Lokalaugenschein
Vor dem Ende der Verhandlung gab es am Dienstag noch einen Lokalaugenschein am Ort des Geschehens im niederösterreichischen Leobendorf. Dort haben die Lehrerinnen einer Wiener Volksschule Ende Juni 2016 83 Kinder bei einem Schulausflug trotz geschlossenem Bahnschranken über die Schienen geführt, um den Zug nach Wien nicht zu versäumen. Wenig später soll ein Regionalzug den Bahnhof ohne Halten durchfahren haben.
Der Stadtschulrat hatte einen Monat später die dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen. Gegen eine vierte, ebenfalls anwesende Lehrerin – sie ist pragmatisiert – läuft ein Disziplinarverfahren. Ein Strafverfahren gegen die Lehrerinnen war Anfang Oktober eingestellt worden. Es sei keine “konkrete Gefährdung” für die Kinder nachzuweisen gewesen, hieß es damals vonseiten der Staatsanwaltschaft.
(APA/Red)