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Kinder über Gleise gelotst: Entlassene Lehrerin klagt gegen Kündigung

Anwalt: Arbeitsgericht soll feststellen, dass Schritt des Stadtschulrats rechtswidrig war
Anwalt: Arbeitsgericht soll feststellen, dass Schritt des Stadtschulrats rechtswidrig war ©APA
Kündigung mit Nachspiel: Eine von drei Wiener Volksschullehrerinnen, die vom Stadtschulrat entlassen wurden, nachdem sie bei einem Schulausflug 83 Kinder trotz geschlossener Bahnschranken über Zuggleise geführt hatten, will nun rechtlich gegen diese Entscheidung vorgehen. Eine Klage sei eingebracht worden.
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FPÖ gegen die Entlassung
Kündigung ist bestätigt

Ihr Anwalt Mathias Burger bestätigte am Mittwoch einen dahingehenden Bericht der “Kronen Zeitung”. Man strebe an, dass das Arbeitsgericht feststelle, dass die Entlassung rechtswidrig erfolgt sei, sagte Burger.

Gründe für die Rechtsmittel gegen die Entlassung

Denn man könne nicht einfach jemanden wegen eines einzigen Vergehens und “ohne nähere Erhebungen” entlassen, meinte der Rechtsvertreter. Noch dazu seien auch Eltern und der Betriebsrat gegen die Entscheidung des Stadtschulrats gewesen. Insofern sei dieser Schritt “völlig überhastet” gewesen.

Der Vorfall, weshalb die Lehrerinnen ihren Job verlieren, hat sich Ende Juni ereignet. 83 Kinder sollen bei einem Schulausflug trotz geschlossenem Bahnschranken über die Schienen geführt worden sein, um den Zug nach Wien nicht zu versäumen.

Kinder über Gleise gelotst: Vorfall mit Nachspiel

Wenig später soll ein Regionalzug den Bahnhof ohne Halten durchfahren haben. Der Stadtschulrat hatte ein Monat später die dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen. Die vierte Lehrerin ist pragmatisiert. Sie muss sich ab Ende August einem Disziplinarverfahren stellen.

Seitens des Stadtschulrats betonte man, dass dort noch keine Information über eine Klage vorliege. Ungeachtet dessen ändere sich an der Faktenlage und den daraus gezogenen Konsequenzen nichts, sagte ein Sprecher. Bis das Gericht entschieden habe, “bleibt alles so wie es ist”.

>>Kinder über Gleise gelotst: Lehrpersonal wird nachbesetzt

(apa/red)

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