AA

Kind schwebt nach Rottweiler-Angriff in Wien-Donaustadt weiter in Lebensgefahr

Der junge schwebt nach dem Angriff eines Rottweiler noch immer in Lebensgefahr.
Der junge schwebt nach dem Angriff eines Rottweiler noch immer in Lebensgefahr. ©pixabay.com (Sujet)
Nachdem schrecklichen Ereignis am Montagabend, bei dem ein einjähriger Bub von einem Rottweiler schwer verletzt wurde, schwebt der kleine Junge noch immer in Lebensgefahr.
Rottweiler biss Baby in Wien
Bub nach Hundebiss in Lebensgefahr

Ein kleiner Bub, der in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angefallen wurde, hat sich Mittwochvormittag weiter in Lebensgefahr im Spital befunden. Die Tierhalterin hatte mit dem rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführerschein absolviert. “Das Tier hat auch alle Impfungen”, sagte Polizeisprecherin Irina Steirer der APA.

Hundebesitzerin hatte laut Polizei 1,4 Promille

Der Rottweiler riss sich Montagabend auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner alkoholisierten Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.

Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum.

Hund wurde nach dem Wiener Tierhaltegesetz abgenommen

Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführerschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem “Listenhund” unterwegs war, “kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen”, meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.

Einvernommen wurde die Frau noch nicht. Der Hund wurde ihr nach dem Wiener Tierhaltegesetz abgenommen und im städtischen Tierquartier auf einer Quarantänestation untergebracht.

Gesetzlich “verfallen”: Tier wird nicht mehr vermittelt

Das Tier wird nicht mehr weitervermittelt. Das hat eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch auf APA-Anfrage betont. Der Hund sei nach dem Vorfall gesetzlich “verfallen” – wird also der Besitzerin dauerhaft entzogen. Allerdings gibt es noch eine Einspruchsfrist.

Laut Rathaus könnte die Frau innerhalb der nächsten sechs Wochen theoretisch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einbringen. Falls dies nicht geschieht bzw. die Beschwerde abgelehnt wird, geht das Tier endgültig in den Besitz der Stadt über. Anschließend würden “weitere Schritte” gesetzt, wurde betont. Welche dies sein könnten, das werde erst entschieden.

Über die Besitzerin wird nun ein Hundehalteverbot verhängt. Die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vorfalls habe gezeigt, dass sie nicht zuverlässig sei, hieß es.

(APA/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 22. Bezirk
  • Kind schwebt nach Rottweiler-Angriff in Wien-Donaustadt weiter in Lebensgefahr
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen